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(2018) Private Kfz-Nutzung: (2) Fahrtenbuchmethode

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Private Kfz-Nutzung: (2) Fahrtenbuchmethode

Bei der Fahrtenbuchmethode kann der private Nutzungswert mit den anteiligen tatsächlichen Kosten angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Der steuerpflichtige Nutzungswert ist der Teil der Gesamtkosten für den Betriebs-Pkw, der dem Anteil der privaten Fahrten an der Gesamtfahrleistung entspricht. Um den privaten Nutzungsanteil feststellen zu können, müssen Sie ein "ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch führen, in das sämtliche Fahrten lückenlos einzutragen sind. Geben Sie den ermittelten Nutzungswert in Zeile 19 an.

Privater Nutzungswert: Fahrtenbuchmethode

Privater Nutzungswert = Gesamtkosten x Privater Nutzungsanteil

Privater Nutzungsanteil = Privat gefahrene Kilometer (lt. Fahrtenbuch) : Gesamtfahrleistung x 100

Hinweis: Zu den privat gefahrenen Kilometer gehören nicht die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie die Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Beispiel:
Mit dem Betriebs-Pkw fahren Sie im Jahr 25.000 Kilometer, davon lt. Fahrtenbuch 10 000 km für Privatfahrten. Die Gesamtkosten betragen 8.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) im Jahr.

Der Privatanteil beträgt: 10.000 km : 25.000 km x 100 = 40 %
Der private Nutzungswert beträgt: 40 % von 8.000 EUR = 3.200 EUR.

Umsatzsteuer

Der nach der Fahrtenbuchmethode ermittelte private Nutzungswert unterliegt ebenfalls der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG). Aus den Gesamtkosten können Sie die Kosten, die nicht mit Vorsteuern belastet sind, in nachgewiesener Höhe herausrechnen und müssen die Umsatzsteuer nur für den verminderten Nutzungswert berechnen.

Kosten, die nicht mit Vorsteuer belastet sind, sind Betriebskosten, wie Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Rundfunkgebühr, Garagenmiete, ADAC-Beitrag sowie im Ausland entstandene Kosten. Ebenfalls gehören Schuldzinsen dazu. Des Weiteren zählt die Abschreibung dazu, falls von den Anschaffungskosten kein Vorsteuerabzug möglich war, z. B. bei Kauf von Privat oder Einlage aus dem Privatvermögen.

 

Beispiel:

Die Gesamtkosten betragen (ohne USt)
Privater Nutzungsanteil lt. Fahrtenbuch: 40 % x 8.000 Euro

Abzug der Kosten, die nicht mit Vorsteuer belastet waren

 

8.000 Euro

./.    1.000 Euro


3.200 Euro

 

Gesamtkosten mit Vorsteuerbelastung
Privater Nutzungsanteil lt. Fahrtenbuch

=    7.000 Euro

x     40 %       

 

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer
Umsatzsteuer: 19 % der Bemessungsgrundlage

=    2.800 Euro
532 Euro


+      532 Euro

Als Betriebseinnahmen zu versteuern

 

=   3.732 Euro

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