(2020)
Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?
Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können von Angehörigen freier Berufe gezahlt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater oder Architekten. Es werden jedoch nur Beiträge akzeptiert, wenn sie an solche berufsständischen Versorgungseinrichtungen gerichtet sind, deren Leistung mit der der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vergleichbar ist. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.
Im Jahre 2020 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.046 EUR bei Ledigen und 50.092 EUR bei Verheirateten. Diese Beiträge wirken sich mit 90 % steuermindernd aus, also mit höchstens 22.541 EUR / 45.082 EUR. Der Abzugssatz steigt bis 2025 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte.
Rechner
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