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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Geringfügige Beschäftigungen (Mini-Jobs)

Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sog. Mini-Jobs - (Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beifügen)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Geringfügige Beschäftigungen (Mini-Jobs)



Wie muss ich eine Haushaltshilfe beschäftigen, um die Kosten absetzen zu können?

Wie Sie die Aufwendungen für Ihre Haushaltshilfe in der Steuererklärung geltend machen können, hängt davon ab, auf welcher Grundlage Ihre Haushaltshilfe bei Ihnen beschäftigt ist. Haben Sie die Hilfe in einem Mini-Job beschäftigt, können Sie 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 510 Euro jährlich steuermindernd geltend machen.

Haben Sie eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe eingestellt oder einen selbständigen Dienstleister beauftragt, können Sie hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr geltend machen. Das gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen. Von Ausgaben für Handwerkerleistungen können Sie 20 Prozent, maximal jedoch nur 1.200 Euro geltend machen, Materialkosten wirken nicht steuermindernd.

Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einer Haushaltshilfe sollten Sie Folgendes wissen: Hierzu benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer, damit Sie bzw. Ihr Steuerberater Zugriff auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die in einer Datei bei der Finanzverwaltung lagern, hat und die monatliche Lohnsteuer korrekt berechnen kann. Sie müssen Ihre Haushaltshilfe bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden und den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen.

Auch von der Arbeitslosen- und Rentenversicherung tragen Sie jeweils die Hälfte der Beiträge. Für die Steuerermäßigung in Ihrer Steuererklärung werden neben dem Arbeitslohn auch die Sozialversicherungsbeiträge akzeptiert. Haushaltsnahe Arbeiten können Sie auch von einem selbständigen Dienstleister erledigen lassen und dessen Rechnung mit 20 Prozent von der Steuer absetzen.

Die Kosten für ein Au-Pair-Mädchen können Sie pauschal zur einen Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistungen und zur anderen Hälfte unter den Kinderbetreuungskosten angeben. Hierzu zählen auch die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft und die kostenlose Verpflegung. Sie können eine Haushaltshilfe auch auf Mini-Job-Basis beschäftigen, damit diese in Ihrem Privathaushalt tätig wird.

Diese Beschäftigung im Rahmen eines 450-Euro-Jobs müssen Sie bei der der Minijob-Zentrale - der Knappschaft Bahn See - anmelden. Dazu müssen Sie das Haushaltsscheckverfahren nutzen. Von der Minijob-Zentrale werden die pauschalen Abzüge zweimal im Jahr eingezogen. Die Abzüge für die zweite Hälfte des vorhergehenden Jahres werden steuerlich noch dem Vorjahr zugerechnet, auch wenn sie erst im Januar des laufenden Jahres eingezogen wurden.

Als Arbeitgeber des Minijobbers können Sie wählen, ob der Arbeitslohn nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen mittels monatlichem Lohnsteuerabzug oder pauschal mit zwei Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden soll. In der Steuererklärung können Sie den Arbeitslohn Ihrer Haushaltshilfe und die zusätzlichen Beträge wie pauschale Abgaben und Lohnsteuer angeben.

Auch wenn der Wert der freien Kost und Logis nicht für die Berechnung der Pauschalabgabe und Pauschalsteuer einbezogen wird, so zählt dieser Wert dennoch zu Ihren Aufwendungen, für die Sie die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen können. Maßgebend sind die amtlichen Sachbezugswerte.

(2020): Wie muss ich eine Haushaltshilfe beschäftigen, um die Kosten absetzen zu können?



Welche Arten von Kinderbetreuungskosten können angesetzt werden?

Seit 2012 ist es deutlich einfacher, Kinderbetreuungskosten abzusetzen. Egal ob erwerbsbedingt oder nicht, dürfen Sie für jedes Kind bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt übernimmt davon zwei Drittel, also bis zu 4.000 Euro.

Ob die Betreuung in Ihrem Haushalt stattfindet oder an einem anderen Ort, ist unerheblich. Entscheidend ist lediglich, dass es sich um eine unmittelbar betreuende oder beaufsichtigende Tätigkeit handelt. Deshalb werden etwa Nachhilfestunden, Klavierunterricht oder Ballettkurse nicht als Betreuungskosten angerechnet. Absetzbar sind hingegen:

  • die Unterbringung in Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort, Kinderkrippe und auch bei der Tagesmutter
  • die Beschäftigung von Kinderpflegern, Erziehern oder Babysittern im Haushalt
  • die Beschäftigung von Haushaltshilfen und Au-Pairs, sofern diese das Kind betreuen
  • Fahrtkosten für die Betreuungsperson. Außerdem freie Kost und Logis , sofern kein Arbeitslohn bezahlt wird.
  • Die Verpflegung für das Kind zählt nicht zu den Betreuungskosten. Wenn sie nicht einzeln ausgewiesen ist, muss sie geschätzt und herausgerechnet werden.

Betreuung durch einen Angehörigen
Auch wenn ein Angehöriger Ihr Kind betreut, sind die Kosten unter Umständen absetzbar. Dieser Angehörige darf jedoch keinen Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind haben und auch nicht in Ihrem Haushalt leben, sonst wertet das Finanzamt die Beaufsichtigung als Gefälligkeit. Reisen hingegen die Großeltern an, um ihre Enkel zu betreuen, so können Sie die übernommenen Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Dazu sollten Sie allerdings eine entsprechende Vereinbarung vorlegen können.

Wichtig

Wenn Sie Betreuungskosten absetzen wollen, dann dürfen Sie das Geld grundsätzlich nicht bar auszahlen, sondern müssen es überweisen. Das Finanzamt kann als Nachweis die Rechnung und gegebenenfalls den Überweisungsbeleg verlangen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht.

(2020): Welche Arten von Kinderbetreuungskosten können angesetzt werden?



Wie alt darf mein Kind sein, damit ich die Kosten für die Betreuung absetzen kann?

Bis zum 14. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Betreuungskosten geltend machen, danach nicht mehr.

Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Als Nachweis reicht ein Schwerbehindertenausweis.

(2020): Wie alt darf mein Kind sein, damit ich die Kosten für die Betreuung absetzen kann?



Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

Betreuungskosten lassen sich über Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege nachweisen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht! Auch Kleinbeträge, etwa an den Babysitter, dürfen Sie nicht bar auszahlen, wenn Sie die Kosten später absetzen wollen.

Die Belege müssen Sie zwar nicht der Steuererklärung beifügen, allerdings müssen Sie diese auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen.

(2020): Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?



Welche Aufwendungen sind begünstigt?

Zu den begünstigten Aufwendungen gehört der Bruttoarbeitslohn bzw. das Arbeitsentgelt (bei "Minijobs") und die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer, die Unfallversicherungsbeiträge, die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U 1 und U 2).

(2020): Welche Aufwendungen sind begünstigt?



Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?

Pro Kind und Jahr können Sie bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten geltend machen. Davon zieht das Finanzamt zwei Drittel, also maximal 4.000 Euro, von der Steuer ab. Ob das Kind konstant während des gesamten Jahres betreut wurde oder nur für einige Tage, spielt keine Rolle.

Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuung bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Sofern das auf beide zutrifft, darf jeder seinen Anteil bis zu 2.000 Euro absetzen. Sie können aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren.

Dies kann auch durchaus Sinn machen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Für die Betreuung des Kindes fallen pro Jahr 5.500 Euro an. Die Mutter trägt Kosten in Höhe von 4.000 Euro, Vater zahlt pro Jahr 1.500 Euro.

Greifen beide Partner nicht in die Aufteilung ein, ergibt sich folgendes Bild:

Mutter: 2/3 von 4.000 Euro = 2.667 Euro

Vater: 2/3 von 1.500 Euro = 1.000 Euro

Insgesamt: 3.667 Euro (2/3 von 5.500 Euro)

Da jeder Elternteil höchstens 2.000 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.000 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.

Wenn sich Vater und Mutter beispielsweise darauf einigen, dass die Mutter einen Höchstbetrag von 3.000 Euro und der Vater von 2.500 Euro ansetzen darf, können sie 667 Euro mehr Kinderbetreuungskosten geltend machen

Komplizierter wird es, wenn Sie nicht verheiratet sind. Leben Sie nicht zusammen, dann darf derjenige die Betreuungskosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende dürfen wie Verheiratete bis zu 6.000 Euro geltend machen. Leben Sie hingegen ohne Trauschein mit Ihrem Partner zusammen, können Sie die Betreuungskosten aufteilen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn einer von Ihnen nur wenig verdient und deshalb nicht vom Steuervorteil profitiert.

Vorsicht

Bei unverheirateten Eltern erkennt das Finanzamt nur die Kosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen hat. Wenn Sie beide Betreuungskosten geltend machen wollen, sollten Sie also auch beide den Vertrag unterschreiben.

(2020): Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?



Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?

Kinderbetreuungskosten können Sie nur geltend machen, wenn ein sogenanntes Kindschaftsverhältnis besteht. Das ist bei leiblichen Kindern der Fall, außerdem bei Adoptiv- und Pflegekindern. Für Stief- und Enkelkinder können Sie keine Betreuungskosten geltend machen.

Darüber hinaus muss das betreffende Kind zu Ihrem Haushalt gehören. Das ist auch der Fall, wenn es beispielsweise in einem Internat untergebracht ist und regelmäßig nach Hause kommt. Hierbei ist es wichtig, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und Sie die Verantwortung für das Wohl des Kindes tragen.

Generell können Sie nur Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren geltend machen. Nur bei behinderten Kindern ist diese Altersgrenze aufgehoben.

(2020): Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?



Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?

Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt jeweils pro Kind und nicht pro Elternteil.

Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuung bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Sofern das auf beide zutrifft, darf jeder seinen Anteil bis zu 2.000 Euro absetzen. Sie können aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren.

Dies kann auch durchaus Sinn machen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Für die Betreuung des Kindes fallen pro Jahr 5.500 Euro an. Die Mutter trägt Kosten in Höhe von 4.000 Euro, Vater zahlt pro Jahr 1.500 Euro. Greifen beide Partner nicht in die Aufteilung ein, ergibt sich folgendes Bild:

Mutter: 2/3 von 4.000 Euro = 2.667 Euro

Vater: 2/3 von 1.500 Euro = 1.000 Euro

Da jedes Elternteil höchstens 2.000 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.000 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.

Wenn sich Vater und Mutter darauf einigen, dass die Mutter beispielsweise einen Höchstbetrag von 3.000 Euro und der Vater von 1.000 ansetzen darf, können sie 1.000 Euro mehr Kinderbetreuungskosten geltend machen.

Komplizierter wird es, wenn Sie nicht verheiratet sind. Leben Sie nicht zusammen, dann darf derjenige die Betreuungskosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende dürfen wie Verheiratete bis zu 6.000 Euro geltend machen. Leben Sie hingegen ohne Trauschein mit Ihrem Partner zusammen, können Sie die Betreuungskosten aufteilen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn einer von Ihnen nur wenig verdient und deshalb nicht vom Steuervorteil profitiert.

Vorsicht

Bei unverheirateten Eltern erkennt das Finanzamt nur die Kosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen hat. Wenn Sie beide Betreuungskosten geltend machen wollen, sollten Sie also auch beide den Vertrag unterschreiben.

(2020): Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?



Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen?

Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt dann vor, wenn Sie oder die Wohnungseigentümergemeinschaft jemanden eingestellt haben, der haushaltsnahe Tätigkeiten für die Wohnungseigentümergemeinschaft verrichtet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Arbeitgeber dieser Person.

Eine haushaltsnahe Dienstleistung liegt dann vor, wenn haushaltsnahe Tätigkeiten durch ein Unternehmen ausführt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Auftraggeber der Leistung.

(2020): Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen?



Was sind steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 33 EStG?

Arbeitgeber können zusätzlich zum Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge zur Kinderbetreuung leisten. Das können Sachleistungen sein, etwa die Unterbringung im betriebseigenen Kindergarten, oder Geldleistungen, etwa Zuschüsse zu Kita oder Tagesmutter. Bedingung ist, dass das Kind noch nicht im schulpflichtigen Alter ist. Zudem darf die Betreuung nicht im eigenen Haushalt erfolgen.

Wenn Sie die Kinderbetreuungskosten selbst zahlen, können Sie nur zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind als Sonderausgaben von der Steuern abziehen. Beim Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür bislang keine Deckelung. So kann der Arbeitgeber auch teure Betreuungseinrichtungen vollständig steuerfrei erstatten.

(2020): Was sind steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 33 EStG?



Welche Nachweise sind erforderlich?

Um die Steuerermäßigung zu erhalten, müssen Sie unbedingt eine Bedingung beachten:

Sie müssen sich vom Dienstleister eine Rechnung als Ausgabenachweis geben lassen, und diese Rechnung dürfen Sie nur mittels Banküberweisung auf dessen Konto begleichen. Achten Sie darauf, dass in der Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Denn nur die Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten mitsamt der darauf entfallenden Mehrwertsteuer sind steuerlich begünstigt. Allerdings muss die Mehrwertsteuer nicht getrennt ausgewiesen werden, Sie dürfen diese den Arbeitskosten hinzurechnen.

Seit 2008 ist es nicht mehr erforderlich, dass Sie den Kontoauszug der Steuererklärung beifügen. Im Zweifelsfall kann der Finanzbeamte aber dessen Vorlage verlangen. Beträge, die per Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder per Online-Banking bezahlt wurden, werden in Verbindung mit dem Kontoauszug anerkannt. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Seit 2008 besteht weiterhin die Bedingung der Banküberweisung. Weil aber nun der Kontoauszug nicht mehr unbedingt vorgelegt werden muss, kann es durchaus möglich sein, dass auch eine bar bezahlte Rechnung vom Finanzbeamten "abgehakt" wird. Darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört auch die häusliche Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch mobile Pflegedienste oder selbständige Pflegekräfte. Seit 2009 ist nicht mehr erforderlich, dass die Pflegebedürftigkeit und eine Pflegestufe (bis 2016) bzw. einen Pflegegrad (ab 2017) nachgewiesen werden.

Fehlende Bescheinigung 2020: Kein Problem!

Wenn Ihnen noch keine aktuelle Betriebskostenabrechnung oder eine gesonderte Bescheinigung nach § 35 a EStG für 2020 Ihrer Hausverwaltung vorliegt, ist dies kein Problem. Denn es ist zulässig, die gesamten Aufwendungen erst für das Steuerjahr geltend zu machen, in dem die Abrechnung dem Mieter zugeht. Sie nehmen also die neueste Ihnen vorliegende Betriebskostenabrechnung – vermutlich die von 2019 – und machen diese Kosten im Steuerjahr 2020 geltend. So können alle Mieter und Wohnungseigentümer verfahren, denen die aktuelle Bescheinigung nach § 35 a EStG für 2020 noch nicht vorliegt!

Alle Privatpersonen, die Handwerker oder Dienstleister beauftragt haben, machen die Ausgaben aber in dem Steuerjahr geltend, in dem sie auch die entsprechende Rechnung selbst bezahlt haben.

Hinweis: Im Jahre 2019 hat der Bundesfinanzhof leider - gegen die großzügige Haltung des Fiskus - entschieden, dass die Steuermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen nur für Aufwendungen gewährt wird, die einem Steuerbürger für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege entstehen. Hingegen ist der Steuervorteil ausgeschlossen für Aufwendungen, die er für eine andere Person übernimmt, das heißt, wenn Kinder die Kosten für ihre Eltern übernehmen (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).

Zwar hat die Finanzverwaltung ihre günstigere Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben vom 9.11.2016, BStBl 2016 I S. 1213, Tz. 13) noch nicht explizit aufgegeben bzw. das genannte BMF-Schreiben aufgehoben. Aufgrund der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt kann aber davon ausgegangen werden, dass sie das negative Urteil anwendet (BStBl 2019 II S. 445).

Aktuell hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ebenfalls mit der Übernahme von Pflegekosten für einen Elternteil befasst. Danach gilt: § 35a EStG begünstigt - wenn überhaupt - nur Aufwendungen für die ambulante Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen (also des Betreuenden), nicht aber für die ambulante Pflege von Angehörigen in deren Haushalt (Urteil vom 11.12.2019, 3 K 3210/19). ABER: Es wurde explizit die Revision zugelassen, die zwischenzeitlich auch vorliegt (Az. VI R 2/20). Der BFH wird sich mit der Thematik der Übernahme von Pflegekosten also erneut befassen müssen.

(2020): Welche Nachweise sind erforderlich?



Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen

Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt sein. Diese Voraussetzung liegt z.B. nicht vor bei

  • der Pflege und Betreuung von kranken, alten und pflegebedürftigen Personen in einer Tagespflegeeinrichtung,
  • der Reparatur von Haushaltgegenständen im Betrieb des Reparaturunternehmens,
  • der Müllabfuhr (die Verwertung bzw. Entsorgung des Mülls erfolgt außerhalb des Haushalts)

Der Haushalt muss sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Betreffen die Aufwendungen des Steuerpflichtigen mehrere Haushalte (z. B. Hauptwohnsitz und Ferienwohnung), so ist jeweils insgesamt nur einmal der Höchstbetrag abzugsfähig.

Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die bereits nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Besonderheit bei Wohnungseigentümern: Die Steuerermäßigung erhalten Wohnungseigentümer, die eine Eigentumswohnung selber nutzen, auch dann, wenn die Gemeinschaft oder der Verwalter Arbeitgeber oder Auftraggeber ist. Und zwar anteilig entsprechend ihrem Miteigentumsanteil.

(2020): Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen



Wann liegt ein Mini-Job im Privathaushalt vor?

Eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) im Privathaushalt liegt vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als 450 Euro im Monat. Auf den Umfang der Arbeitszeit kommt es nicht an.

Die Aufwendungen für eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 Prozent, höchstens 510 Euro im Jahr. Seit 2009 wird der Höchstbetrag von 510 Euro nicht mehr zeitanteilig gekürzt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht.

Der Arbeitgeber – der Privathaushalt – muss auf den Arbeitslohn der geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe Pauschalabgaben an die Minijobzentrale entrichten, und zwar jeweils 5 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung sowie 2 Prozent für die Steuer. Obwohl im Gesetz nicht erwähnt, gibt's die Steuervergünstigung nur dann, wenn der Arbeitgeber für die Abführung seiner Pauschalbeiträge an die Minijobzentrale das Haushaltsscheckverfahren nutzt.

Beispiel

Ihrer Putzfrau zahlen Sie monatlich 100 Euro. Das macht 1.200 Euro im Jahr. Wenn die Hilfe als Mini-Jobber beschäftigt ist, zieht das Finanzamt hiervon 20 Prozent, also 240 Euro, direkt von Ihrer Steuerschuld ab.

(2020): Wann liegt ein Mini-Job im Privathaushalt vor?



Was kann ich nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen?

Nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen können Sie Kosten für jede Art von Unterricht. Das schließt auch Nachhilfeunterricht ein, nicht jedoch die reine Hausaufgabenbetreuung.

Auch Aufwendungen für die „Vermittlung besonderer Fähigkeiten“ (beispielsweise Musikunterricht oder Computerkurse) gelten steuerlich nicht als Kinderbetreuungskosten.

Nicht absetzbar sind außerdem folgende Posten:

  • Zahlungen für sportliche Aktivitäten, z.B. Beiträge für einen Sportverein
  • Aufwendungen für Klassenfahrten
  • Sachkosten für Bücher, Spielzeuge oder ähnliches
  • Ihre Fahrtkosten, wenn Sie Ihr Kind beispielsweise zu einer Aufsichtsperson oder in den Hort bringen und wieder abholen
  • Aufwendungen für die Verpflegung Ihres Kindes

(2020): Was kann ich nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen?



Wie hoch ist die steuerliche Ermäßigung?

Ist die Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs mit einem Monatslohn unter 450 Euro tätig, sind die Aufwendungen ebenfalls steuerlich begünstigt:

Die Aufwendungen sind bis zu 2.550 Euro mit 20 Prozent, höchstens 510 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar.

Der abzugsfähige Höchstbetrag von 510 Euro wird nicht zeitanteilig gekürzt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht.

(2020): Wie hoch ist die steuerliche Ermäßigung?


Feldhilfen

Tätigkeit

Geben Sie hier die Tätigkeit und ggf. Name und Anschrift der Person an, die in Ihrem Privathaushalt einen Minijob ausübt. Die Aufwendungen sind begünstigt, wenn Sie das Haushaltsscheck-Verfahren anwenden.

Die Tätigkeiten müssen in einem engen Bezug zum Haushalt stehen und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes selbst erledigt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Putzen
  • Kochen
  • Wäsche waschen
  • Bügeln
  • Fenster putzen
  • Treppenhausreinigung
  • Winterdienst
  • Gartenpflege
  • Pflege eines Angehörigen
  • Betreuung von älteren Menschen
  • Betreuung von Kindern (wenn ein Abzug von Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Sonderausgaben nicht möglich ist)
Betrag

Geben Sie die Aufwendungen an, die für die geringfügige Beschäftigung entstanden sind, wenn es sich um einen sog. Mini-Job mit Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens handelt.

Zu den Aufwendungen gehören insbesondere:

  • Bruttolohn,
  • Pauschalbeiträge zur Minijobzentrale,
  • Beiträge zur Umlage U1 und U2,
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt

Summe der Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sog. Mini-Jobs - (Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beifügen), die Sie bisher erfasst haben.


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