Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2018) Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?

Wer in Deutschland wohnt und daher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss hier auch seinen Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland in der Steuererklärung angeben. Auch steuerfreier Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit ist zu erklären, weil dieser meistens im Progressionsvorbehalt erfasst wird - und zwar in der "Anlage N". Dazu sind seit 2011 ergänzende Angaben in der "Anlage N-AUS" zu machen. Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte "Anlage N-AUS" auszufüllen. Darin können Sie beispielsweise Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit angeben, die dann "wie Werbungskosten" von den ausländischen Einnahmen abgezogen werden. Dadurch vermindert sich der Betrag der ausländischen Einkünfte, der in den Progressionsvorbehalt eingeht und das Steuersatzeinkommen erhöht.

Bewertungen des Textes: Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 1

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt