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(2018) Was sind Spenden an politische Parteien?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was sind Spenden an politische Parteien?

Als Spenden an Parteien zählen alle über die Mitgliedsbeiträge hinausgehenden Zahlungen an die Partei. Damit sind z.B. auch Aufnahmegebühren als Spenden zu werten. Spenden an politische Parteien werden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen bei Alleinstehenden bis zu 1.650 Euro und bei Verheirateten bis zu 3.300 Euro. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro bzw. 1.650 Euro. Ist der Spendenbetrag höher, kann der Restbetrag bis zu einem weiteren Höchstbetrag von 1.650 Euro bei Ledigen und 3.300 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Somit sind Zuwendungen an politische Parteien bis zur Höhe von insgesamt 3.300 Euro / 6.600 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) steuerbegünstigt. Die Spenden müssen mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Damit die Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich begünstigt sind, muss die Partei als politische Partei im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzusehen sein.

Tipp

Alle Zahlungen an Parteien, die über den Mitgliedsbeitrag hinausgehen, sind Spenden. Dazu gehört also auch die Aufnahmegebühr oder der Mandatsträgerbeitrag, den in der Regel zum Beispiel Bürgermeister in die Parteikasse einzahlen müssen.

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