Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Einkommensteuer und desto höher auch die Kirchensteuer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kappung der Kirchensteuer zu beantragen. Das bedeutet: Die Kirchensteuer wird nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland zwischen 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens.
Die meisten Kirchensteuergesetze sehen bei hohem Einkommen eine Kappung der Einkommensteuer vor. Sie sollten jedoch prüfen, ob die Kappung in Ihrem Bundesland automatisch oder nur auf Antrag gewährt wird. Es gibt unterschiedliche Regelungen:
In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Also ist die Kirchensteuer auf 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt.
2020 zu versteuerndes Einkommen: 150.000 Euro
darauf entfallende Einkommensteuer nach dem Grundtarif: 54.036 Euro
zu zahlende Kirchensteuer (9 Prozent): 4.863 Euro.
Bei einer Kappung auf 3 Prozent des Einkommens müssten nur 4.500 Euro Kirchensteuer gezahlt werden. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 363 Euro.