(2020)
Welche Kosten werden durch die Homeoffice-Pauschale abgedeckt?
Alle Arbeitnehmer, die 2020 ins Homeoffice mussten, dürfen die Kostenpauschale von 5 Euro pro Tag von der Steuer absetzen. Die Pauschale beträgt maximal 600 Euro und kann folglich für maximal 120 Tage geltend gemacht werden. Jeder Arbeitnehmer, der zwar zu Hause arbeiten musste, aber über kein eigenes Arbeitszimmer verfügt, kann die Pauschale beanspruchen.
Aus Vereinfachungsgründen können auch Arbeitnehmer, bei denen die Abzugsvoraussetzungen eines Arbeitszimmers vorliegen, anstelle der tatsächlichen Aufwendungen den Pauschalbetrag für das Homeoffice absetzen.
Die Homeoffice-Pauschale soll vor allem denjenigen Arbeitnehmern zugutekommen, die kein eigenes Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung haben und denen trotzdem Zusatzkosten für die (coronabedingte) Heimarbeit entstehen. Über die Pauschale sollen dementsprechend alle die zusätzlichen Kosten für die Nutzung der eigenen Räumlichkeiten (Miete, Strom, Heizkosten, etc.) abgegolten werden.
Ein schriftlicher Nachweis z.B. durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Es kann aber sinnvoll sein, sich die Arbeitstage im Homeoffice vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen.
Entstehen Ihnen aufgrund des Homeoffice weitere Aufwendungen, können Sie diese als Werbungskosten im Bereich "Arbeitsmittel" geltend machen.
Der Pauschalbetrag für die Nutzung des Arbeitsplatzes in der Wohnung wird nur für die Kalendertage gewährt, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausübt und keine andere Betätigungsstätte aufgesucht wird.
Rechner
- Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
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