Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2020) Was passiert, wenn das Kind den Ausbildungsplatz nicht antritt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was passiert, wenn das Kind den Ausbildungsplatz nicht antritt?

Für Kinder über 18 Jahre, die ihre Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können, haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag sowie auf die damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). In einigen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld auch verloren gehen.

Das Kind wird steuerlich jedoch nur dann berücksichtigt, wenn es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht und seine Bemühungen durch entsprechende Unterlagen nachweisen kann.

Falls dem Kind ein Ausbildungs- oder Studienplatz erst im kommenden Jahr zugesagt wurde, besteht bis dahin - unabhängig von einer Viermonatsgrenze - durchgehend Anspruch auf Kindergeld wegen "Warten auf einen Ausbildungsplatz" (gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). Was aber gilt, wenn dem Kind ein Ausbildungsplatz oder Studienplatz angeboten wird, es diesen jedoch aus persönlichen Gründen nicht annimmt. Ist das Kind auch dann noch ausbildungswillig?

Der Bundesfinanzhof hat im Übrigen die interessante Frage geklärt, ob die Eltern auch dann noch Kindergeld bekommen, wenn das Kind einen angebotenen Ausbildungs- oder Studienplatz nicht annimmt: Lässt das Kind einen Ausbildungsplatz verfallen, ist es grundsätzlich nicht mehr als "ausbildungswillig" anzusehen, sodass das Kindergeld mit Verstreichen der Annahmefrist wegfällt (BFH-Urteil vom 26.8.2014, XI R 14/12).

Lohnsteuer kompakt

Ein Hinausschieben des Ausbildungsbeginns ist dann unschädlich für die Annahme der Ausbildungswilligkeit, wenn das Kind die Zusage eines Ausbildungsplatzes hat, doch die Ausbildung aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf-nehmen kann. Akzeptiert wird auch eine Verschiebung aufgrund vorübergehender Erkrankung des Kindes (BFH-Urteil vom 28.5.2013, XI R 38/11).

Bewertungen des Textes: Was passiert, wenn das Kind den Ausbildungsplatz nicht antritt?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 1

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt