Hierzu müssen Sie in Ihrer Steuererklärung - in der Anlage AV - die Zahl der Kinder eintragen, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Genauso müssen Sie auch im Zulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter angeben, wenn Sie die Kinderzulage dem Vater übertragen wollen. Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der unbeschränkt steuerpflichtig ist und der auch tatsächlich das Kindergeld erhält.
Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Maßgebend ist dabei das Einkommen des Vorjahres. Wer weniger anspart, erhält eine anteilige Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, muss dann jedoch auch auf die staatliche Förderung verzichten. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage erhalten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag haben und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.
Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern:
Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2019. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2020 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen.
Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 350 Euro für beide Ehepartner (2 mal 175 Euro).
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008). Zusammen sind das bei zwei Kindern 720 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 880 Euro im Jahre 2020 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.