Feldhilfen
Soll ein Antrag auf Mobilitätsprämie gestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?
Wenn Sie einen Antrag auf Mobilitätsprämie stellen wollen, wählen Sie "ja" aus.
Um die Mobilitätsprämie zu beantragen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das zu versteuernden Einkommen muss unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro (Ledige) bzw. 20.944 Euro (Verheiratete) liegen.
- Die einfache Entfernung zur Arbeit muss mehr als 20. Kilometer betragen. Erst ab dem 21. Kilometer kann die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent geltend gemacht werden.
- Die Mobilitätsprämie muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
- Eine Festsetzung der Mobilitätsprämie erfolgt erst ab einem Betrag von 10 Euro.
Die Mobilitätsprämie beträgt aktuell 14 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die erhöhte Entfernungspauschalen von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Eine Festsetzung erfolgt allerdings nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt.
Wird die Mobilitätsprämie in Anspruch genommen, so ist im Gegenzug der Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug um die Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie zu mindern.
Der Antrag auf Mobilitätsprämie bezieht sich auf Einkünfte als Nichtarbeitnehmern?
Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie als Nicht-Arbeitnehmern einen Antrag auf Mobilitätsprämie stellen wollen und Ihr Fahrtweg zur Betriebsstätte bzw. Tätigkeitsstätte über 20 Kilometer betrug oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchgeführt wurden.
Die betrifft alle Personen mit Einkünften aus
- Gewerbebetrieb,
- Selbständiger Arbeit,
- Vermietung und Verpachtung oder
- sonstige Einkünfte.
In der folgenden Eingabemaske können Sie dann Angaben zu den zurückgelegten Fahrtwegen und zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung machen.
Hinweis: Die Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft inkl. Weinbau - wird von Lohnsteuer kompakt nicht unterstützt. Daher kann auch die Mobilitätsprämie für die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft hier nicht beantragt werden.
Aufgesuchter Zielort
Geben Sie hier eine Bezeichnung für den aufgesuchten Zielort ein.
- Bei Einkünften aus einem Gewerbebetrieb geben Sie den Namen der Betriebsstätte an.
- Die Bezeichnung der Tätigkeit geben Sie bei Einkünften aus selbständiger Arbeit an.
- Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geben Sie die Bezeichnung des Vermietungsobjekts an.
- Haben Sie sonstige Einkünfte erzielt, geben eine Bezeichnung für die sonstigen Einkünfte an.
Hinweis: Die Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft inkl. Weinbau - wird von Lohnsteuer kompakt nicht unterstützt. Daher kann auch die Mobilitätsprämie für die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft hier nicht beantragt werden.
Einkunftsart
Machen Sie bitte Angaben, welche der folgenden Einkunftsarten mit den Fahrten in Verbindung steht:
- Gewerbebetrieb,
- Selbständiger Arbeit,
- Vermietung und Verpachtung oder
- sonstige Einkünfte.
Hinweis: Die Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft inkl. Weinbau - wird von Lohnsteuer kompakt nicht unterstützt. Daher kann auch die Mobilitätsprämie für die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft hier nicht beantragt werden.
Anschrift
Bitte geben Sie hier die Anschrift der Betriebsstätte bzw. Tätigkeitsstätte an:
Anzahl der Tage
Geben Sie hier die Anzahl der Tage, an denen Sie die Betriebsstätte bzw. die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben.
Einfache Entfernung
Geben Sie die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und der ersten Betriebsstätte bzw. Tätigkeitsstätte an.
Bitte geben Sie nicht die doppelte Strecke, sondern nur die Kilometer für den Hinweg an.
Einfache Entfernung
Geben Sie die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und der ersten Betriebsstätte bzw. Tätigkeitsstätte an.
Bitte geben Sie nicht die doppelte Strecke, sondern nur die Kilometer für den Hinweg an.