Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ausländische Einkünfte

Hier müssen Sie Angaben machen, wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland erzielt haben, die in Deutschland:

  • steuerpflichtig sind und für die Sie im Ausland gezahlte Steuern im Inland anrechnen lassen wollen.
  • nach DBA steuerfrei sind und sich auf den Steuersatz Ihrer inländischen Einkünfte auswirken, ohne dabei selbst besteuert zu werden (Progressionsvorbehalt).

Keine Angaben sind erforderlich, wenn Sie:

  • Kapitaleinkünfte aus dem Ausland erzielt haben. Diese und die im Ausland gezahlten Steuern sind grundsätzlich im Bereich Kapitaleinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen) anzugeben.
  • Ausländischen Arbeitslohn erhalten haben. Dieser wird im Bereich Arbeitnehmer (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) erfasst. Zusätzliche Angaben sind nur nötig, wenn die Anrechnung ausländischer Steuern gewünscht wird. Soweit ausländische Lohneinkünfte im Deutschland steuerfrei sind, ist eine Eintragung nur im Bereich "Arbeitnehmer" (Anlage N und N-AUS) vorzunehmen.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ausländische Einkünfte



Wie versteuere ich meine ausländischen Einkünfte?

Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sind Sie hier unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie Ihre in- und ausländischen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen. Auf der anderen Seite erhebt auch der ausländische Staat Steuern, das ist das so genannte Quellenprinzip.

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat Deutschland mit allen wichtigen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Liegt das Besteuerungsrecht beim ausländischen Staat wird folgendermaßen die Doppelbesteuerung vermieden:

Freistellungsmethode:

  • Die ausländischen Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, werden aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen.

Anrechnungsmethode:

  • Die ausländischen Einkünfte werden in Deutschland mit erfasst und die im Ausland gezahlte Steuer auf die Steuerschuld angerechnet bzw. wie Werbungskosten von den Einkünften abgezogen.

Bei Arbeitslohn wird im Allgemeinen die Freistellungsmethode angewandt.

(2022): Wie versteuere ich meine ausländischen Einkünfte?



Was sind Beispiele für ausländische Einkünfte?

Bestimmend für die Höhe der ausländischen Einkünfte ist das deutsche Steuerrecht. Etwaige Abzüge für Werbungskosten werden also nach dem Einkommensteuergesetz gehandhabt. Ausländische Einkünfte liegen vor bei

  • Arbeitslohn bei einer Tätigkeit im Ausland.
  • Erträgen aus Guthaben und Einlagen bei ausländischen Finanzinstituten.
  • Dividenden von Aktien ausländischer Unternehmen.
  • Ausschüttungen bzw. Erträgen aus ausländischen Investmentfonds oder Anleihen.
  • Einkünften aus selbständiger Arbeit, wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird.
  • Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die bewirtschafteten Flächen im Ausland liegen.

(2022): Was sind Beispiele für ausländische Einkünfte?



Was zählt zu den ausländischen Einkünften?

Ausländische Einkünfte können Sie aus den verschiedensten Einkommensarten erzielen. Die Art und die Höhe sind gemäß § 34d EStG nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Der Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben richtet sich also nach dem Einkommensteuergesetz.

  • Bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit ist Voraussetzung, dass die Arbeit im Ausland ausgeübt wird. Außerdem kann sie auch im Ausland verwertet werden, ohne dabei im Inland ausgeübt worden zu sein.
  • Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit ist Voraussetzung, dass die Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird (z.B. Autorenrechte).
  • Bei Einkünften aus Gewerbebetrieben ist Voraussetzung, dass die Einkünfte durch eine im Ausland gelegene Betriebsstätte erzielt werden.
  • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist Voraussetzung, dass die bewirtschafteten Flächen im Ausland liegen.
  • Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist z.B. Voraussetzung, dass das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.
  • Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist Voraussetzung, dass diese im Ausland liegen oder dass die Rechte (z.B. Autorenrechte) zur Nutzung im Ausland überlassen sind.

(2022): Was zählt zu den ausländischen Einkünften?



Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

In einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, wo und wie das Einkommen zu versteuern ist, wenn die Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat Deutschland mit über 70 Staaten solche Abkommen abgeschlossen.

Sind Sie im Nachbarland steuerpflichtig, werden Sie folglich in Deutschland von der Steuer freigestellt. Zahlen Sie die Steuern für Ihre Grenzgängertätigkeit in Deutschland, müssen Sie das Einkommen im Nachbarland nicht noch einmal versteuern. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Das heißt, aus dem Einkommen als Grenzgänger und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das Einkommen, das Sie in Deutschland erhalten, versteuert werden muss.

Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeiten Sie in Frankreich oder Österreich, müssen Sie dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

Arbeiten Sie als Grenzgänger in der Schweiz, darf Ihr Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Sind Sie Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, müssen Sie Ihr Einkommen komplett in Deutschland versteuern.

Bitte beachten Sie, dass es in der Coronazeit Besonderheiten bei den Grenzgängerregelungen gibt, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden oder befunden haben und nicht täglich pendeln bzw. gependelt sind (siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich).

(2022): Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt