Was zählt zu den ausländischen Einkünften?
Ausländische Einkünfte können Sie aus den verschiedensten Einkommensarten erzielen. Die Art und die Höhe sind gemäß § 34d EStG nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Der Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben richtet sich also nach dem Einkommensteuergesetz.
- Bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit ist Voraussetzung, dass die Arbeit im Ausland ausgeübt wird. Außerdem kann sie auch im Ausland verwertet werden, ohne dabei im Inland ausgeübt worden zu sein.
- Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit ist Voraussetzung, dass die Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird (z.B. Autorenrechte).
- Bei Einkünften aus Gewerbebetrieben ist Voraussetzung, dass die Einkünfte durch eine im Ausland gelegene Betriebsstätte erzielt werden.
- Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist Voraussetzung, dass die bewirtschafteten Flächen im Ausland liegen.
- Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist z.B. Voraussetzung, dass das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.
- Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist Voraussetzung, dass diese im Ausland liegen oder dass die Rechte (z.B. Autorenrechte) zur Nutzung im Ausland überlassen sind.
(2022): Was zählt zu den ausländischen Einkünften?
Was ist die Quellensteuer?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind ausländische Kapitalerträge in Deutschland zu versteuern. Von Ihren ausländischen Kapitalerträgen behält der ausländische Staat häufig eine Quellensteuer ein.
Ist die einbehaltene Quellensteuer höher als nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig, stellen Sie einen Antrag auf Erstattung der überzahlten Quellensteuer an die ausländische Steuerbehörde.
Bei ausländischen Kapitalerträgen, die mit ausländischer Quellensteuer belastet sind, wird diese seit 2009 auf die Abgeltungsteuer angerechnet.
(2022): Was ist die Quellensteuer?