Feldhilfen
Art der Bescheinigung oder Erträge
Wählen Sie hier die Art der Bescheinigung aus.
Je nach Auswahl werden Ihnen verschiedenen Zeilen der Anlage KAP zur Eingabe Ihrer Daten angezeigt.
Auswahl:
- Steuerbescheinigung für Kapitalerträge
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Feststellungsbescheid
- Anderer loser Personenzusammenschluss
9 Ersatzbemessungsgrundlage
Erfassen Sie hier die Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des § 43 a Abs. 2 EStG lt. Zeile 11 Ihrer Steuerbescheinigung.
49 Kirchensteuer
Erfassen Sie hier die Kirchensteuer lt. Zeile 49 Ihrer Steuerbescheinigung.
17 Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds
Erfassen Sie hier ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug lt. Zeile 15 Ihrer Steuerbescheinigung.
Hierunter fallen z.B. Kapitalerträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (auch wenn diese in einem inländischen Bankdepot
verwahrt werden) und Erträge bei ausländischen Kreditinstituten (z. B. Dividenden und Zinsen eines ausländischen Schuldners). Bitte reichen Sie für
diese Erträge die entsprechende Erträgnisaufstellung Ihrer Bank ein.
Diese Erträge sind nicht der Abgeltungsteuer unterworfen und müssen über die Einkommensteuererklärung nachversteuert werden.
55 Kirchensteuer auf LV
Erfassen Sie hier die Kirchensteuer auf Lebensversicherungen lt. Zeile 55 Ihrer Steuerbescheinigung.
Zeilen 35 bis 38 erfassen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beträge zu den Zeilen 35 bis 38 der Anlage KAP erfassen wollen.
Zeilen 39 bis 43 erfassen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beträge zu den Zeilen 39 bis 43 der Anlage KAP erfassen wollen.
49 Kirchensteuer
Erfassen Sie hier die Kirchensteuer lt. Zeile 49 der Anlage KAP.
38 Kapitalerträge
Erfassen Sie hier die Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen lt. Zeile 38 der Anlage KAP.
42 Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter
Erfassen Sie hier die Gewinne aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft lt. Zeile 42 der Anlage KAP.
Zeilen 24 bis 28 erfassen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beträge zu den Zeilen 24 bis 28 der Anlage KAP erfassen wollen.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen immer Ihrem individuellen Steuersatz.
24 Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
Geben Sie hier den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG ein.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen immer Ihrem individuellen Steuersatz.
25 Tariflich zu besteuernde Einkünfte
Geben Sie hier die Kapitalerträge ein, die tariflich besteuert werden. Darunter fallen u.a. Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen immer Ihrem individuellen Steuersatz.
26 Tariflich zu besteuernde Veräußerungsgewinne
Geben Sie hier die Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen an.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen immer Ihrem individuellen Steuersatz.
Zeilen 18 bis 22 erfassen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beträge zu den Zeilen 18 bis 23 der Anlage KAP erfassen wollen.
14 Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug
Erfassen Sie hier Beträge, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben.
Das trifft z.B. auf Privatdarlehen zu, die Sie einem Dritten gewährt haben. Diese müssen über die Einkommensteuererklärung nachversteuert werden.
Haben Sie ein Privatdarlehen einer Ihnen nahe stehenden Person gewährt, sind die daraus erzielten Erträge abzüglich der darauf entfallenden Werbungskosten als Einkünfte nicht hier zu erklären. Von einer nahe stehenden Person ist auszugehen, wenn zwischen beiden Personen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und der beherrschten Person kein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.
19 Gewinne aus Aktienveräußerungen (in Zeile 18 enthalten)
Geben Sie hier Gewinne lt. Zeile 19 der Anlage KAP aus der Veräußerung von Aktien an, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben.
Dieser Betrag muss in den Zeilen 16 und 17 der Anlage KAP enthalten sein.
Beispiel: Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die über ein ausländisches Depot gehalten wurden.
20 Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerung
Geben Sie hier Verluste lt. Zeile 20 der Anlage KAP aus der Veräußerung von Kapitalanlagen an, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben.
Dieser Betrag muss in den Zeilen 16 und 17 der Anlage KAP enthalten sein.
Beispiel: Verluste aus der Veräußerung von Anleihen, die über ein ausländisches Depot gehalten wurden.
21 Verluste aus Aktienveräußerungen (in Zeile 16 und 17 enthalten)
Geben Sie hier Verluste lt. Zeile 21 der Anlage KAP aus der Veräußerung von Aktien an, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben.
Dieser Betrag muss in den Zeilen 16 und 17 der Anlage KAP enthalten sein.
Beispiel: Verluste aus der Veräußerung von Aktien, die über ein ausländisches Depot gehalten wurden.
Sollen die Werte der Steuerbescheinigung überprüft oder korrigiert werden?
Liegt bei Ihnen insbesondere einer der folgenden Sachverhalte vor, können Sie den Steuereinbehalt durch das Finanzamt überprüfen lassen, wenn
- der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde,
- beim Steuerabzug eine den tatsächlichen Kapitalertrag übersteigende Ersatzbemessungsgrundlage angewandt wurde, weil dem Kreditinstitut
- die Anschaffungskosten nicht bekannt waren,
- beim Steuerabzug Verluste bei einem Kreditinstitut nicht oder zu niedrig berücksichtigt wurden und / oder
- die Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland der Höhe nach nur begrenzt besteuert werden.
In diesen Fällen tragen Sie bitte in die folgenden Feldern die jeweiligen korrigierten Beträge ein und erläutern Sie diesen in einer gesonderten Aufstellung.
Beispiel: Die am 2.1.2015 für 10.000 Euro entgeltlich erworbenen Aktien wurden am 14.12.2015 für 15.000 Euro verkauft. Im Zusammenhang mit An- und Verkauf wurden von der Bank Aufwendungen in Höhe von 250 Euroberücksichtigt. Der Gewinn in Höhe von 4.750 Euro unterlag der Kapitalertragsteuer und wurde in der auf Verlangen ausgestellten Steuerbescheinigung ausgewiesen. Keine Berücksichtigung fanden Transaktionskosten in Höhe von 500 Euro.