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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Reisekosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Reisekosten



Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?

Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel bei folgenden Merkmalen gegeben:

  • Ihr Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
  • Sie ziehen um, weil Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
  • Ihr Arbeitgeber hat Sie versetzt.
  • Sie verringern durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
  • Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung.
  • Sie ziehen an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.

(2016): Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?



Was kann ich als Umzugskosten absetzen?

Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:

Transportkosten

  • Hierzu zählen Ihre Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen in voller Höhe für das gesamte Umzugsgut. Weiterhin sind auch die Gebühren für Halteverbotsschilder, die Sie an der Be- oder Entladestelle aufstellen lassen, als Transportkosten absetzbar.
  • Ziehen Sie ohne Spediteur um, können Sie die Kosten für einen Mietwagen inklusive Kilometergeld, Aufwendungen für den Einsatz des eigenen Fahrzeugs in Höhe der Reisekostenpauschale und die Kosten des Verpackungsmaterials absetzen. Auch, wenn Sie Ihren mithelfenden Freunden Lohn zahlen, können Sie diese Aufwendungen absetzen.

Reisekosten

  • Am Umzugstag können Sie Reisekosten wie bei einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Bei der Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug können Sie also für jeden Kilometer die Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer ansetzen. Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, akzeptiert das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Kosten gegen Nachweis.
  • Für die Dauer des Umzugs können Sie weiterhin Verpflegungspauschbeträge für sich und Ihre mit umziehenden Haushaltsangehörigen mit den Pauschbeträgen wie bei Auswärtstätigkeit als Umzugskosten ansetzen. Können Sie Übernachtungskosten nachweisen, die Ihnen für die Tage vom Einladen bis zum Ausladen des Umzugsgutes entstehen, können Sie auch diese absetzen.

Doppelte Mietzahlungen

  • Wenn Sie aufgrund der Kündigungsfrist Ihrer alten Mietwohnung doppelt Miete zahlen müssen, obwohl Sie bereits in der neuen Wohnung leben, können Sie vom Tag des Auszugs an bis zum Ende des Mietverhältnisses die Mietzahlungen für die alte Wohnung als Werbungskosten absetzen.
  • Das gilt übrigens auch für die Nebenkosten. Wenn Sie die neue Wohnung bereits angemietet haben, aber noch nicht darin wohnen, können Sie die Mietzahlungen für die neue Wohnung als Werbungskosten abziehen.

Einrichtung

  • Müssen Sie aufgrund des Umzugs einen neuen Kochherd anschaffen, können Sie Aufwendungen bis zu 230,08 Euro als Werbungskosten in Ihre Steuererklärung eintragen. Für die Anschaffung von Heizöfen kann zusätzlich ein Betrag von bis zu 163.61 Euro je Zimmer geltend gemacht werden.

Nachhilfeunterricht

  • Wird wegen des Schulwechsels Ihrer Kinder Nachhilfeunterricht erforderlich, können Sie im Jahre 2016 die Kosten absetzen, und zwar bis zu folgendem Höchstbetrag:
    - Bei Umzug vom 1.1. bis 29.2.2016: 1.841 Euro,
    - Bei Umzug ab dem 1.3.2016: 1.882 Euro.
    Das Finanzamt erkennt Ihre nachgewiesenen Aufwendungen nicht automatisch bis zu diesem Höchstbetrag an.
    Ihre Unterrichtskosten werden zunächst bis zur Hälfte des Höchstbetrags in voller Höhe anerkannt und darüber hinaus zu 75 %, bis die zweite Hälfte des Höchstbetrages ausgeschöpft ist.

Umzugskostenpauschale für "sonstige Umzugskosten"

  • Zusätzlich zu diesen tatsächlichen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale, für die keine Belege notwendig sind. Eine Tabelle und ausführliche Erklärung stehen im folgenden Abschnitt.

(2016): Was kann ich als Umzugskosten absetzen?



Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. In die Umzugspauschale fließen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen ein.

Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschalen für berufliche Umzüge rückwirkend ab dem 1.3.2016 angehoben und erhöht sie nochmals für Umzüge ab dem 1.2.2017 (BMF-Schreiben vom 18.10.2016).

Lohnsteuer kompakt

Folgende Feinheit sollten Sie noch kennen: Es kommt genau genommen auf den Tag an, an dem Sie den Umzug beenden. Werden die Möbel beispielsweise am 29.2.2016 eingeladen und am 1.3.2016 ausgeladen, haben Sie Anspruch auf die höheren Beträge.

Unter die Umzugspauschale fallen:

  • Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer. Hierunter fällt zum Beispiel auch, wenn Sie Ihre Freunde als Dank für die Hilfe nach dem Möbelschleppen zum Essen einladen.
  • Fachgerechter An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten.
  • Fachgerechtes Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen.
  • Gebühren für die Ummeldung.
  • Anzeigen für die Wohnungssuche.
  • Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern Sie vertraglich zur Übernahme verpflichtet sind (aber nicht Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung, denn diese sind privat veranlasst).

Benötigen die Kinder nach einem beruflich veranlassten Umzug Nachhilfeunterricht, sind die Kosten dafür bis zu einem Höchstbetrag als Werbungskosten absetzbar. Auch dieser Höchstbetrag wird angehoben.

 

(2016): Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?


Feldhilfen

Sind Ihnen Reisekosten im Rahmen des Umzugs entstanden?

Wenn Ihnen Reisekosten im Rahmen eines berufsbedingten Umzugs entstanden sind, können Sie diese in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Setzen Sie in diesem Fall hier ein Häkchen.


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