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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Sonstige Pflichtversicherungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Pflichtversicherungen



Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?

Dies sind Beiträge, die ein Landwirt für sich, den Gatten und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder zahlt, um eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen. Beitragszuschüsse müssen abgezogen werden.

Altersvorsorgeaufwendungen können im Jahre 2016 bis zu einem Höchstbetrag von 22.767 Euro bei Ledigen und 45.534 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden, doch sie wirken sich nur mit 82 % steuermindernd aus, also mit höchstens 18.669 Euro bzw. 37.338 Euro. Der Abzugssatz steigt bis 2015 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte.

(2016): Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?



Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?

Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können von Angehörigen freier Berufe gezahlt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater oder Architekten. Es werden jedoch nur Beiträge akzeptiert, wenn sie an solche berufsständischen Versorgungseinrichtungen gerichtet sind, deren Leistung mit der der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vergleichbar ist. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.

Altersvorsorgeaufwendungen können im Jahre 2016 bis zu einem Höchstbetrag von 22.767 Euro bei Ledigen und 45.534 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden, doch sie wirken sich nur mit 82 % steuermindernd aus, also mit höchstens 18.669 Euro bzw. 37.338 Euro. Der Abzugssatz steigt bis 2015 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte.

(2016): Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?



Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?

Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und diese in der Steuererklärung angeben. Dies betrifft beispielsweise Selbständige, Beamte, Geistliche oder Hausfrauen.

Wichtig

Ihre regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung können Sie hier nicht eintragen, weil dies keine freiwilligen Beiträge sind. Wenn Sie Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zahlen, tragen Sie diese bitte unter dem Punkt „Riester-Rente“ ein.

(2016): Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?



Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Minijobbers unter 450 Euro pro Monat liegt. Seit 2013 sind Minijobber in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag können sie sich allerdings davon befreien lassen. Falls Sie von der Befreiung keinen Gebrauch machen, zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % (im gewerblichen Bereich) bzw. 5 % (im Haushaltsbereich), und der Minijobber muss die Differenz zum normalen RV-Beitragssatz aus eigenen Mitteln zahlen.

Seit 2008 besteht ein Wahlrecht, ob der Minijobber die Arbeitgeberbeiträge und seine Arbeitnehmeranteile als Altersvorsorgebeiträge geltend machen will. Nimmt er sein Wahlrecht wahr, werden sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil den Altersvorsorgebeiträgen hinzugerechnet. Ein Eintrag kann für Sie allerdings nachteilig sein!

Bei Minijobs in Privathaushalten ergibt sich mit dem Arbeitnehmeranteil eine steuerliche Verbesserung, weil der Arbeitgeberanteil lediglich 5 % und der eigene Anteil 13,7 % (2016) beträgt.

Bei Minijobs im gewerblichen Bereich führt die Angabe des Arbeitnehmeranteils und des Arbeitgeberanteils im Steuerformular bis 2015 immer zu einem Nachteil. Dies resultiert daher, dass der Arbeitgeberanteil zunächst mit 80% (2015) berücksichtigt wird und dann zu 100 % wieder abgezogen wird. Erst seit 2016 (82 % steuerliche Berücksichtigung) wirkt sich ein Antrag auf Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen positiv aus:

  • Beitragssatz 2015 = 18,7 % x 80 % steuerliche Berücksichtigung = 14,96% - 15 %Arbeitgeberanteil
  • Beitragssatz 2016 = 18,7 % x 82 % steuerliche Berücksichtigung = 15,33% - 15 % Arbeitgeberanteil

Ab dem Veranlagungszeitraum 2016 sollten die Beiträge daher daher generell auf der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden sollten, sofern keine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt.

Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie bei Lohnsteuer kompakt bitte auf der Seite "Vorsorgeaufwendungen > Altersvorsorge > Sonstige Pflichtversicherungen" ein.

(2016): Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?


Feldhilfen

Landwirtschaftlichen Alterskassen oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Geben Sie hier Versicherungsbeiträge an, die Sie geleistet haben

  • an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen und
  • an landwirtschaftliche Alterskassen.

Für folgende Berufsgruppen existieren eigene berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Mitglieder des Landtags
  • Notare
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte

Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.

Bitte beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.

Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung

Tragen Sie hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund

  • einer freiwilligen Versicherung,
  • einer Höherversicherung oder
  • einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern.

Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.

Beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.

Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung

Geben Sie den Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung an, den Ihr Arbeitgeber für einen Minijob bezahlt hat und welcher nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.


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