Doch zum 1.1.2009 wurde die maßgebliche Vorschrift geändert, und seitdem ist die Dreimonatsfrist ohne Bedeutung. Nun entfällt die Vermittlungspflicht der Arbeitsagentur nicht mehr automatisch nach Ablauf von drei Monaten, sondern besteht unbefristet fort. Eine Erneuerung der Arbeitslosmeldung alle drei Monate ist daher nicht mehr erforderlich (BFH-Urteile vom 10.4.2014, III R 37/12 und III R 19/12).
Solange Ihr Kind nicht mehr als 15 Wochenstunden tätig ist, kann es weiter als arbeitsuchend gemeldet bleiben. Auch eine geringfügige Beschäftigung ist unschädlich für Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind in dieser Beschäftigung unter der Einkommensgrenze von 450 Euro brutto pro Monat bleibt.
I N F O
Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?
Ja. Sie können auch weiterhin Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge erhalten, wenn Ihr Kind arbeitslos ist. Die Zahlung endet in dem Monat vor dem 21. Geburtstag des Kindes. Hat Ihr Kind noch den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst absolviert, bevor es sich arbeitslos gemeldet hat, wird Ihr Anspruch auf Kindergeld bei Arbeitslosigkeit um die Zeit dieses Dienstes auch über den 21. Geburtstag hinaus verlängert.
Die Meldung als Arbeitsuchender kann nicht nur bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland erfolgen. Berücksichtigt werden auch Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Staat oder in der Schweiz arbeitsuchend gemeldet sind.
Für die steuerliche Berücksichtigung des Kindes ist es unschädlich, wenn es eine geringfügige Beschäftigung ausübt und der Verdienst im Jahresdurchschnitt nicht höher ist als 450 Euro monatlich. Unschädlich ist auch eine kurzfristige Beschäftigung, die in den Jahren 2015 bis 2018 auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Wenn das Kind einer Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich nachgeht, ist dies stets unschädlich für den Kindergeldanspruch der Eltern. Denn das Kind gilt trotzdem als arbeitslos.
(2016): Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?
Wie wirken sich Ausbildungslücken auf meinen Anspruch auf Kindergeld aus?
Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dürfen bis zu vier volle Kalendermonate liegen. So lange besteht Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind noch unter 25 Jahre alt ist. Hat es innerhalb dieser Frist keine Ausbildung begonnen, müssen Sie nachweisen, dass es sich um einen Platz bemüht hat, etwa durch entsprechende Bewerbungsschreiben oder Absagen und gegebenenfalls die Meldung beim Jobcenter. In diesem Fall können Kindergeld und Freibeträge länger gewährt werden.
Dauert die Übergangszeit allerdings länger als vier Monate, etwa weil Ihr Kind nach dem Abitur erstmal ein halbes Jahr um die Welt reist, verlieren Sie Ihre Ansprüche schon von Anfang an. Die Ausbildungslücke darf höchstens vier volle Kalendermonate betragen, muss also spätestens im Monat nach dem vierten Monat beendet sein.
Typische Ausbildungslücken ist etwa die Übergangszeit zwischen Abitur und Studium oder die Zeit vor oder nach einem Freiwilligendienst oder dem freiwilligen Wehrdienst.
Beispiel: Ihre Tochter macht das Abitur und beendet die Schule am 15. Mai. Mit einer Ausbildung oder einem Studium sollte sie spätestens im Oktober beginnen, damit Sie als Eltern auch in der Übergangsphase weiterhin Kindergeld oder steuerliche Freibeträge erhalten.
Tipp
Hat Ihr Kind die Zusage für eine Ausbildung, kann das Kindergeld auch länger als vier Monate weiterfließen. Das gilt aber nicht für Freiwilligendienste, wie der Bundesfinanzhof klargestellt hat. Beginnt Ihr Kind beispielsweise sechs Monate nach dem Schulabschluss den freiwilligen Wehrdienst, wird das Kindergeld sofort gestrichen. Dem können Sie entgehen, wenn sich das Kind für die Übergangszeit arbeitslos meldet. Das funktioniert zumindest bis zum 21. Geburtstag.
(2016): Wie wirken sich Ausbildungslücken auf meinen Anspruch auf Kindergeld aus?