(2022)
Wer kann Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen machen?
Wer außergewöhnliche Belastungen hat, kann diese in seiner Steuererklärung geltend machen. Diese Ausgaben wirken sich mindernd auf die zu zahlende Einkommensteuer aus. So sollen unzumutbare Härten vermieden werden.
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) sind u.a.: Bestattungskosten (nach Abzug des Erbes), Krankheitskosten, Kosten für Schwangerschaft und Geburt oder in bestimmten Fällen Ausgaben für Schäden an Haus oder Wohnung (z.B. bei Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen). In besonderen Fällen sind auch die Ausgaben für Unterhalt oder die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG erwartet der Gesetzgeber, dass jeder Steuerpflichtige einen Anteil der Kosten selbst übernimmt. Es werden daher nur die Aufwendungen berücksichtigt, die eine zumutbare Belastung übersteigen und die tatsächlich notwendig sind. Zudem sind Versicherungserstattungen gegenzurechnen.
Rechner
- Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
Bewertungen des Textes: Wer kann Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen machen?
5.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 6