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(2022) Wann werden persönlichkeitsbildende Kurse anerkannt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wann werden persönlichkeitsbildende Kurse anerkannt?

Bei persönlichkeitsbildenden Kursen werden nicht nur berufliche Kenntnisse vermittelt, sondern auch Fähigkeiten, die für die eigene Persönlichkeitsbildung nützlich sind.

In diesem Fall wollen Finanzämter die Kosten häufig nicht als Werbungskosten anerkennen.

Doch auch solche Kurse und Lehrgänge, von denen Sie persönlich profitieren, muss das Finanzamt in folgenden Fällen akzeptieren:

  • Der Kurs muss primär auf die spezifischen Bedürfnisse des ausgeübten Berufs ausgerichtet sein.
  • Der Teilnehmerkreis muss homogen sein, d.h. die Kursteilnehmer müssen aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben.

Es ist nicht erforderlich, dass alle Teilnehmer derselben Berufsgruppe angehören. Entscheidend ist vielmehr, dass die Kursteilnehmer aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben.

Der Teilnehmerkreis ist also auch dann als homogen anzusehen, wenn die Teilnehmer zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber in ihren jeweiligen Berufsgruppen Führungspositionen innehaben und aufgrund dieser Leitungsfunktionen an den betreffenden Kursen und Lehrgängen interessiert sind (BFH-Urteile vom 28.8.2008, BStBl. 2009 II S. 106 und 108).

Die Teilnahme an Seminaren, die hauptsächlich der Persönlichkeitsentwicklung dienen, gilt aber als überwiegend privat veranlasst. Folglich sind die Seminargebühren nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. In diesem Sinne hat aktuell das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Urteil vom 15.12.2021, 10 K 2085/17 E). Zuvor hatte bereits das Thüringer Finanzgericht in einem ähnlichen Fall gleichermaßen den Abzug der Kosten versagt (Urteil vom 13.11.2019, 3 K 106/19).

Dem Urteil der Düsseldorfer Richter lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein angehender selbstständiger IT-Berater, besuchte unter anderen das Seminar "The Millionaire Mind Intensive" mit den Modulen "Guerilla Business Intensive", "Train the Trainer", "Never work again", "Freedom Trader Intensive" und "Enlightened Warrior".

Die Veranstaltungen dienten dazu, den Teilnehmern Möglichkeiten aufzuzeigen, im Leben finanziell erfolgreicher zu werden. In dem Modul "Never work again" wurde unterrichtet, wie man Einkommen aus aktiver Tätigkeit durch passives Einkommen ersetzen kann. Die Seminar- samt Nebenkosten beliefen sich auf über 20.000 Euro.

Nach Auffassung der Richter sind die Aufwendungen nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, weil ein hinreichender Zusammenhang zwischen den Inhalten der Seminare und der späteren Beratungstätigkeit nicht erkennbar ist. Vielmehr handele es sich bei den besuchten Seminaren im Wesentlichen um Veranstaltungen, die ausschließlich oder zumindest teilweise eine Veränderung der eigenen Ansichten und Einstellungen bezweckten.

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