(2020)
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Dadurch sollen die Mehraufwendungen abgedeckt werden, die durch die Beeinträchtigung nötig werden.
Laut Paragraph 33 b Abs. 3 EStG werden folgende Pauschbeträge gewährt:
Für hilflose Menschen und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.
Bei einem Behinderungsgrad unter 25 gibt es keinen Pauschbetrag. Die behinderungsbedingten Aufwendungen müssen in diesem Fall als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung eingetragen werden.
Der Pauschbetrag gilt immer als Jahresbeitrag, auch wenn die Behinderung erst während des Jahres aufgetreten oder weggefallen ist. Ändert sich in einem Jahr der Grad der Behinderung, steht der höhere Pauschbetrag zur Verfügung. Bei mehreren Behinderungen wird nur ein Pauschbetrag gewährt, der alle Behinderungen umfasst.
Hinweis: Ab dem 1.1.2021 sollen die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt werden. Zugleich werden die maßgeblichen Grade der Behinderung (GdB) voraussichtlich an das Sozialrecht angeglichen, d.h. eine Behinderung bereits ab einem GdB von 20 festgestellt und in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben (§ 33b Abs. 3 Satz 2 EStG, geändert durch das "Behinderten-Pauschbetragsgesetz").
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