(2020)
Was ist NICHT versichert?
Generell nicht versichert sind Ansprüche aus Schäden, die vorsätzlich verursacht werden. Dasselbe gilt für Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art sowie einer ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigung. Auch auf Bauherren, Haus- oder Grundstücksbesitzer erstreckt sich die private Haftpflicht nicht.
Ebenfalls ausgeschlossen aus dem Haftpflichtschutz sind Sportarten wie Rad-, Pferde- oder Wagenrennen, Box- oder Ringkämpfe. Die Haftpflicht leistet ebenso wenig bei Schäden, die durch die Benutzung von Kraftfahrzeugen, eigenen Segelbooten, eigenen oder fremden Motorbooten und Luftfahrzeugen entstehen.
Schäden an Gegenständen, die der Versicherte geliehen, gemietet, gepachtet oder gestohlen hat, sind gleichfalls nicht versichert. Dasselbe gilt für Strafen und Bußgelder, Jagdunfälle und Glasschäden. Auch für Abnutzung und Verschleiß kommt die Versicherung nicht auf.
Ansprüche von Mitversicherten sowie Angehörigen aus dem gleichen Haushalt sind genauso ausgeschlossen wie die Übernahme von Gefälligkeitsschäden. Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man beispielsweise, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und seine Ming-Vase fallen lassen.
Für einige der nicht versicherten Risiken gibt es Spezialversicherungen:
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Bauleistungshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Gewässerschäden- Haftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Jagd-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Vereins-Haftpflichtversicherung
- Wassersport-Haftpflichtversicherung