Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2019) Sind Ehescheidungskosten steuerlich absetzbar?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Sind Ehescheidungskosten steuerlich absetzbar?

Die Kosten einer Scheidung, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, waren bis 2012 als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Genauer gesagt: Absetzbar waren nur die Ausgaben für die eigentliche Scheidungssache und für den Versorgungsausgleich, nicht hingegen für Scheidungsfolgesachen außerhalb des Zwangsverbundes. Dies betrifft die Auseinandersetzung über das gemeinsame Vermögen, die Regelungen zum Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie die Bestimmung über das elterliche Umgangs- und Sorgerecht für Kinder.

Doch seit 2013 sind Scheidungskosten aufgrund einer Gesetzesänderung und eines klärenden BFH-Urteils insgesamt nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. "Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse" (BFH-Urteil vom 18.5.2017, VI R 9/16).

  • Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahre 2013 sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Das Abzugsverbot greift nur dann nicht, "wenn der Steuerzahler ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können" (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).- Nach Auffassung des BFH werden die Kosten für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung der Existenzgrundlage und der lebensnotwendigen Bedürfnisse aufgewendet. Hiervon könne nur ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Steuerzahlers bedroht sei. Eine derartige existenzielle Betroffenheit liege bei Scheidungskosten nicht vor, selbst wenn das Festhalten an der Ehe für den Steuerzahler eine starke Beeinträchtigung seines Lebens darstelle.
  • Und so heißt es seit 2013 in der amtlichen Anleitung zur Einkommensteuererklärung: "Prozesskosten sind ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig… Vom Abzugsverbot sind auch die Kosten der Scheidung / Aufhebung einer Lebenspartnerschaft betroffen."
Fazit

Nach neuer Rechtslage seit 2013 sind Prozesskosten im Zusammenhang mit einer Scheidung nicht mehr steuerlich absetzbar: weder für Scheidungsfolgesachen, z.B. nachehelichen Unterhalt, Kindschaftssachen, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung (wie schon bisher), noch für die eigentliche Scheidungssache mitsamt Versorgungsausgleich.

 

Rechner
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

Bewertungen des Textes: Sind Ehescheidungskosten steuerlich absetzbar?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 8

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt