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Reisekosten:

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Reisekosten:



Beruflich im Ausland: Neue Reisekostensätze ab Januar 2019

Im Jahre 2019 gelten neue Pauschbeträge bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen. Wer aus beruflichen oder betrieblichen Gründen eine Auslandsreise bzw. eine Auswärtstätigkeit im Ausland unternimmt, kann Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten absetzen, die je nach Land und sogar für einzelne Städte unterschiedlich hoch sind. Gleiches gilt bei einer länger dauernden Tätigkeit im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Diese Pauschbeträge darf die Firma ihren Mitarbeitern ebenfalls steuerfrei erstatten.

Übernachtungen im Ausland können seit 2008 nicht mehr mit den länderspezifischen Übernachtungspauschbeträgen als Werbungskosten abgesetzt werden. Nach wie vor ist es aber möglich, dass der Arbeitgeber die Übernachtungskosten in Höhe der Pauschbeträge steuerfrei erstattet.

AKTUELL hat das Bundesfinanzministerium für das Jahr 2019 wieder für eine Reihe von Staaten geänderte Reisekostensätze bekannt gegeben (BMF-Schreiben vom 28.11.2018, IV C 5-S 2353/08/10006-009).

Die steuerfreie Zahlung des Übernachtungspauschbetrages durch den Arbeitgeber ist auch dann zulässig, wenn Ihnen tatsächlich geringere oder gar keine Übernachtungskosten entstanden sind, z. B. im Fall der Übernachtung bei Freunden. Sind hingegen die tatsächlichen Übernachtungskosten höher, können Sie den Differenzbetrag als Werbungskosten absetzen.

(2019): Beruflich im Ausland: Neue Reisekostensätze ab Januar 2019


Feldhilfen

Land

Wählen Sie das Land aus, in welchem Ihr Reiseziel liegt.

Dauer der Auswärtstätigkeit

Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem Sie die Auswärtstätigkeit ausgeübt haben.

Bei eintägigen Auswärtstätigkeiten erfassen Sie das gleiche Datum als Start- und Enddatum.

Wurden die Fahrten mit einem Firmenwagen durchgeführt?

Geben Sie hier an, ob Sie die Auswärtstätigkeit mit Ihrem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt haben.

Wichtig: Wenn Sie die Fahrten mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt haben, dürfen keine Fahrtkosten geltend gemacht werden.

Steuerfreie Erstattungen für andere Reisekosten

Geben Sie hier steuerfreie Zuschüsse und Erstattungen an, die Sie im Jahr 2019 für diese berufsbedingte Reise erhalten haben und die nicht auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wurden.

Die steuerfreien Erstattungen verringern die abzugsfähigen Werbungskosten.

Höhe der Reisenebenkosten

Geben Sie hier die Höhe der Reisenebenkosten an, die Ihnen im Rahmen Ihrer Auswärtstätigkeiten entstanden sind.

Straße und Hausnummer

Geben Sie die Straße und Hausnummer des Reiseziels an.

Postleitzahl

Geben Sie hier die Postleitzahl des Reiseziels an.

Ort

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Postleitzahl und Ort im Ausland

Geben Sie hier Postleitzahl und Ortsname des Reiseziels an.


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