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(2017) Wann können Schäden am Eigenheim abgesetzt werden?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wann können Schäden am Eigenheim abgesetzt werden?

Aufwendungen zur Schadensbeseitigung am selbst genutzten Eigenheim können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abgesetzt werden, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet.

  • Eine steuerliche Berücksichtigung ist möglich nur für Schäden, die durch ein "unabwendbares Ereignis" eingetreten sind, z.B. Hochwasser, Sturm, Hagel, Erdbeben, Blitzeinschlag. Nicht anerkannt werden Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln.
  • Der Schaden muss einen "existenziell wichtigen Bereich" betreffen, wie insbesondere die Wohnung. Nicht berücksichtigt werden daher Schäden am Pkw oder an der Garage.
  • Eine übliche Versicherungsmöglichkeit für das Schadensrisiko gibt es nicht. Wenn nämlich das Schadensrisiko durch eine Versicherung hätte abgedeckt werden können, ist der Steuerabzug ausgeschlossen.
Tipp

Erfreulicherweise haben die Finanzbehörden beschlossen, dass eine sog. Elementarversicherung keine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit darstellt (BMF-Schreiben vom 6.9.2005, BStBl. 2005 I S. 860). Das bedeutet, dass Schäden infolge von Hochwasser, Hagel oder Sturm auch dann absetzbar sind, wenn Sie keine entsprechende Gebäudeversicherung haben.

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