(2016)
Was gehört zu den privaten Veräußerungsgeschäften?
Welche Gewinne oder Verluste zu den privaten Veräußerungsgeschäften zählen, regelt § 23 des Einkommensteuergesetzes. Steuerlich werden sie den sonstigen Einkünften zugerechnet.
Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:
- Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
- Veräußerung sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres
Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Goldmünzen, Devisen oder vermietete Transportmittel.
Wenn man mit den genannten Gütern Einkünfte erzielt hat, erhöht sich die Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre. Nicht zu privaten Veräußerungsgeschäften zählen Gewinne oder Verluste, wenn sie einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden können. Die Veräußerung von Wertpapieren sowie diesbezügliche Spekulationsgeschäfte werden den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet, und hier gilt die Abgeltungsteuer.
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