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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2016) Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Es gibt auch steuerfreie Leistungen, die nicht im Progressionsvorbehalt erfasst werden und deshalb nicht zu einem höheren Steuersatz führen. Dazu gehören insbesondere:

  • Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe,
  • Arbeitslosengeld II,
  • Mehraufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs.
  • Arbeitslosengeld, das aus dem Ausland bezogen wird,
  • Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung,
  • Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld,
  • Streikgelder und Aussperrungsgelder,
  • Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst,
  • Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten (ab 2011),
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer (§ 93 SGB III),
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

Bewertungen des Textes: Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

         

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Anzahl an Bewertungen: 29

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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