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(2016) Was sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter?

Zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören insbesondere

  • Grund und Boden,
  • Beteiligungen,
  • andere Finanzanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen,
  • nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter,
  • Kunstgegenstände anerkannter Meister. Im Steuerrecht kommt es für die steuerliche Behandlung auf die Reputation des Meisters an. Kunstgegenstände anerkannter Meister können nicht abgeschrieben werden, da unterstellt wird, dass diese Werke nicht an Wert verlieren. Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen bringt daher keine steuerlichen Vorteile. Hingegen können Werke (noch) nicht anerkannter Künstler wie Gebrauchskunst abgeschrieben werden. Werden die Kunstobjekte dem Betriebsvermögen zugeordnet, müssen etwaige spätere Veräußerungsgewinne versteuert werden.
Lohnsteuer kompakt

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nicht abgeschrieben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung erst im Zeitpunkt ihrer Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben absetzbar. Der Buchwert ist in der Zeile "Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter" einzutragen (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG).

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