Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2016) Wie muss ich Spenden beim Finanzamt nachweisen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wie muss ich Spenden beim Finanzamt nachweisen?

Damit Ihre Spendenzahlung steuerlich Berücksichtigung finden, müssen Sie diese nachweisen. Die Zuwendungsbestätigung muss vom Empfänger der Spende als Steuernachweis nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausgestellt sein und bestimmte notwendige Angaben enthalten.

Besonders wenn Sie kleinere Beträge spenden, ist ein vereinfachter Nachweis ausreichend. Dazu zählt zum Beispiel ein Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug. Der vereinfachte Nachweis greift bei Spenden bis 200 Euro, bei Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto oder wenn Ihre Spende eine gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder religiöse Organisation erreicht, vorausgesetzt, diese hat den Überweisungsträger hergestellt und darauf sind der steuerbegünstigte Zweck und Angaben über die Körperschaftsteuerbefreiung aufgedruckt.

Bewertungen des Textes: Wie muss ich Spenden beim Finanzamt nachweisen?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 33

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt