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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Bescheinigung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Bescheinigung



Was ist die eTIN und wo finde ich diese?

eTIN (electronic Taxpayer Identification Number bzw. elektronische Transfer-Identifikations-Nummer)

Alle Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung meldet der Arbeitgeber am Ende des Jahres auf elektronischem Weg der Finanzverwaltung, als Beleg darüber erhalten Sie die Lohnsteuerbescheinigung.

Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ist auch die eTIN zu finden, die Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen müssen, damit das Finanzamt die vom Arbeitgeber übermittelten Daten Ihnen zuordnen kann. Zunehmend wird die eTIN durch die neue Steuer-Identifikationsnummer ersetzt.

 

(2017): Was ist die eTIN und wo finde ich diese?



Welche Steuerklasse gilt für wen?

Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer werden Sie für den laufenden Lohnsteuerabzug in eine von sechs Steuerklassen eingeordnet. Die Höhe des Steuerabzugs richtet sich vor allem nach Ihrer Steuerklasse. Die Steuerklasse hängt von Ihrem Personenstand ab:

Steuerklasse I

  • Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Ehepaare und Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehepartner,

Steuerklasse II

Steuerklasse III

  • Verheiratete, deren Ehepartner entweder nicht erwerbstätig ist oder als Arbeitnehmer der Steuerklasse V angehört (vorausgesetzt die Ehegatten leben zusammen),
  • Verwitwete im ersten Jahr nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten (vorausgesetzt der Verstorbene war unbeschränkt steuerpflichtig und die Ehepartner lebten zusammen).
  • Tipp: Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.

Steuerklasse IV

  • Verheiratete Ehepartner, die zusammen leben und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind. 
Tipp

Die Steuerklassenwahl IV/IV ist am günstigsten für Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen.

Steuerklasse V

  • Verheiratete, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III ist. (Vorausgesetzt die Ehepartner leben zusammen)
Tipp

Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.

Steuerklasse VI

  • Arbeitnehmer, die bei mehr als nur einem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Seit 2010 haben berufstätige Ehepaare eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.

(2017): Welche Steuerklasse gilt für wen?


Feldhilfen

als

Wählen Sie hier aus, warum Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Wählen Sie bitte zwischen:

  • Student/Werkstudent
  • Praktikant
  • Sonstige Tätigkeit

Wichtig: Wenn Sie als Student/Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wird die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Es handelt sich dann um ein "normales" Angestelltenverhältnis. Wählen Sie in diesem Fall als Tätigkeit "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.

Rentenversicherungsfreiheit für Studenten besteht nur, wenn es sich bei der Tätigkeit um einen Minijob (450-Euro-Job) oder ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis (auf drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet) handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung neben den Vorlesungen oder in den Semesterferien ausgeübt wird. Wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, wählen Sie als Tätigkeit "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.

Bezeichnung der Tätigkeit

Geben Sie die Bezeichnung der sozialversicherungsfreien Tätigkeit an.

Besteht aufgrund der ausgeführten Tätigkeit eine Anwartschaft auf Altersversorgung?

Wählen Sie "ja", wenn aufgrund Ihres Beschäftigungsverhältnisses eine Anwartschaft auf Altersversorgung besteht.

Wurde eine Anwartschaft auf Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben?

Wählen Sie "ja", wenn auf Grund Ihres Beschäftigungsverhältnisses eine Anwartschaft auf Altersvorsorge ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung besteht.

Dies betrifft insbesondere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und AG-Vorstandsmitglieder. Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erwerben.

  • Bis 2007 wurde in diesem Fall der Altersvorsorgehöchstbetrag von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro - wie bei Beamten - nur dann gekürzt und die gekürzte Vorsorgepauschale nur dann gewährt, wenn der Anspruch auf Altersversorgung "ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung" erworben wurde.
  • Ab 2008 kommt es nicht mehr darauf an, ob die Altersversorgung "ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge" aufgebaut wurde. Weil hier grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden, wird nun stets - auch bei Zahlung eigener Beiträge - der Altersvorsorgehöchstbetrag (2017: 23.362 Euro / 46.724 Euro) gekürzt um den fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze Ost. Der Kürzungsbetrag beträgt im Jahre 2017: 18,7 % des Gehalts bis maximal 68.400 Euro.
Steuerklasse

Wählen Sie aus, welche Steuerklasse auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist. Die Angabe der Steuerklasse dient dem Finanzamt lediglich zur Kontrolle und hat keine Auswirkung auf die Berechnung Ihrer Einkommensteuer. Die Steuerklasse spielt nur für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, eine Rolle.

Haben Sie 2017 die Steuerklasse gewechselt?

Wenn Sie im laufenden Jahr die Steuerklasse (z. B. bei  Heirat oder Scheidung) gewechselt haben, tragen Sie hier die zuletzt gültige Steuerklasse (1 bis 5) ein.

Die Steuerklasse 6 können Sie nur bei einem weiteren Arbeitsverhältnis (gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern) haben.

Hinweis: Angaben zum Faktorverfahren in der Steuerklasse 4 sind nicht zu erfassen. Auch sind keine Angaben zu eventuellen Freibeträgen zu machen, die der Arbeitgeber bei der Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.

Weitere Informationen zu Steuerklassenwahl.

Geben Sie Ihre Berufsgruppe an

Wählen Sie die Art der Tätigkeit aus, die Sie aufgrund Ihres aktiven Beschäftigungsverhältnisses im vergangenen Jahr ausgeübt haben. Wählen Sie zwischen

  • Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
  • Beamter
  • Richter
  • Soldat
  • Pensionär (Beamter, Richter, Soldat)
  • Rentner mit Betriebsrente oder Nebentätigkeit
  • GmbH-Geschäftsführer/AG-Vorstand
  • Sozialversicherungsfreie Tätigkeit

Wählen Sie "Sozialversicherungsfreie Tätigkeit" nur aus, wenn für den Arbeitslohn keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) geleistet wurden. Das kann zum Beispiel auf folgende Fälle zutreffen:

  • Werkstudenten,
  • Praktikanten,
  • Saisonarbeiter,
  • Erntehelfer,
  • Aushilfstätigkeiten,
  • Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen.

Die Angabe der Tätigkeit ist für die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen im Bereich der Sonderausgaben notwendig.

eTIN

Bitte geben Sie hier die auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkte 14-stellige eTIN (electronic Taxpayer Identification Number bzw. elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) ein.

Die eTIN wird vom Arbeitgeber nur noch eingetragen, wenn er Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht kennt. Wenn auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung keine eTIN vorhanden ist, müssen Sie diese hier auch nicht angeben.

Wenn Sie bereits Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum angegeben habe, klicken Sie einfach auf den Button [eTIN generieren] und Lohnsteuer kompakt fügt die korrekte eTIN automatisch ein.


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