(2022)
Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?
Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre nutzen, die neben den Einkünften aus Renten oder einer Pension zusätzlich noch Nebeneinkünfte oder Lohn erwirtschaften.
Unter Nebeneinkünfte fallen beispielsweise
- Einkünfte aus Vermietung,
- Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Selbständigkeit,
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Einkünfte aus einer Riester-Rente.
Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerfreibetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners.
Werden Sie im Jahre 2022 64 Jahre alt (geboren vom 2.1.1958 bis 1.1.1959), beträgt der Altersentlastungsbetrag ab 2023 zeitlebens 13,6 %, höchstens 646 Euro.
Die maßgebenden Prozentsätze und Höchstbeträge für den Altersentlastungsbetrag sind abhängig vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Die so ermittelten Beträge bleiben dann lebenslang festgeschrieben.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.