(2019)
Was ist die Teilfreistellung?
Bei Publikums-Investmentfonds erfolgt für bestimmte inländische Erträge eine zusätzliche Belastung durch die Körperschaftsteuer auf Fondsebene. Um diese Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen, werden Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschale sowie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen steuerlich teilweise freigestellt? Daher spricht man von einer "Teilfreistellung".
Die Höhe des fondsspezifischen Teilfreistellungssatzes richtet sich nach der Art des Fonds (Stand Oktober 2018):
- 30 % bei Aktienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51 % Aktienanteil)
- 15 % bei Mischfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 25 % Aktienanteil)
- 60 % bei Immobilienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51 % in Immobilien oder Immobiliengesellschaften)
- 80 % bei Immobilienfonds mit Auslandschwerpunkt (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51 % in ausländische Immobilien oder Auslands-Immobiliengesellschaften)
Die Zuordnung eines Fonds zu einer Fondskategorie erfolgt auf Basis der Anlagepolitik durch die Fondsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft). Diese teilt die Qualifizierung des Fonds (z.B. Aktien- oder Mischfonds) mit.
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