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(2017) Kann ich auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente steuerlich geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente steuerlich geltend machen?

Aufwendungen für Arzneimittel sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn sie vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden.

Viele der nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel stehen auf der sog. Negativliste, die der Arzt nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnen darf (Bagatellarzneien). Gerade solche Medikamente werden häufig auch bei Selbstmedikation ohne Rezept auf eigene Rechnung erworben, doch oftmals verweigert das Finanzamt dann die steuerliche Anerkennung.

Aber auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Heilmittel können als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, wenn der Erwerb medizinisch angezeigt ist. Dies ist der Fall, wenn der Arzt Medikamente auf Privatrezept verschreibt.

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