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(2017) Was kann ich als Umzugskosten absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was kann ich als Umzugskosten absetzen?

Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:

Transportkosten

  • Hierzu zählen Ihre Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen in voller Höhe für das gesamte Umzugsgut. Weiterhin sind auch die Gebühren für Halteverbotsschilder, die Sie an der Be- oder Entladestelle aufstellen lassen, als Transportkosten absetzbar.
  • Ziehen Sie ohne Spediteur um, können Sie die Kosten für einen Mietwagen inklusive Kilometergeld, Aufwendungen für den Einsatz des eigenen Fahrzeugs in Höhe der Reisekostenpauschale und die Kosten des Verpackungsmaterials absetzen. Auch, wenn Sie Ihren mithelfenden Freunden Lohn zahlen, können Sie diese Aufwendungen absetzen.

Reisekosten

  • Am Umzugstag können Sie Reisekosten wie bei einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Bei der Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug können Sie also für jeden Kilometer die Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer ansetzen. Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, akzeptiert das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Kosten gegen Nachweis.
  • Für die Dauer des Umzugs können Sie weiterhin Verpflegungspauschbeträge für sich und Ihre mit umziehenden Haushaltsangehörigen mit den Pauschbeträgen wie bei Auswärtstätigkeit als Umzugskosten ansetzen. Können Sie Übernachtungskosten nachweisen, die Ihnen für die Tage vom Einladen bis zum Ausladen des Umzugsgutes entstehen, können Sie auch diese absetzen.

Doppelte Mietzahlungen

  • Wenn Sie aufgrund der Kündigungsfrist Ihrer alten Mietwohnung doppelt Miete zahlen müssen, obwohl Sie bereits in der neuen Wohnung leben, können Sie vom Tag des Auszugs an bis zum Ende des Mietverhältnisses die Mietzahlungen für die alte Wohnung als Werbungskosten absetzen.
  • Das gilt übrigens auch für die Nebenkosten. Wenn Sie die neue Wohnung bereits angemietet haben, aber noch nicht darin wohnen, können Sie die Mietzahlungen für die neue Wohnung als Werbungskosten abziehen.

Einrichtung

  • Müssen Sie aufgrund des Umzugs einen neuen Kochherd anschaffen, können Sie Aufwendungen bis zu 230,08 Euro als Werbungskosten in Ihre Steuererklärung eintragen. Für die Anschaffung von Heizöfen kann zusätzlich ein Betrag von bis zu 163.61 Euro je Zimmer geltend gemacht werden.

Nachhilfeunterricht

  • Wird wegen des Schulwechsels Ihrer Kinder Nachhilfeunterricht erforderlich, können Sie im Jahre 2016 die Kosten absetzen, und zwar bis zu folgendem Höchstbetrag:
    - Bei Umzug vom 1.1. bis 31.1.2017: 1.882 Euro,
    - Bei Umzug ab dem 1.2.2017: 1.926 Euro.
    Das Finanzamt erkennt Ihre nachgewiesenen Aufwendungen nicht automatisch bis zu diesem Höchstbetrag an.
    Ihre Unterrichtskosten werden zunächst bis zur Hälfte des Höchstbetrags in voller Höhe anerkannt und darüber hinaus zu 75 %, bis die zweite Hälfte des Höchstbetrages ausgeschöpft ist.

Umzugskostenpauschale für "sonstige Umzugskosten"

  • Zusätzlich zu diesen tatsächlichen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale, für die keine Belege notwendig sind. Eine Tabelle und ausführliche Erklärung stehen im folgenden Abschnitt.
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