(2017)
Gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr?
Nein. Seit dem Jahr 2010 werden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versendet, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. So soll die Kommunikation zwischen den Bürgern und dem Finanzamt vereinfacht werden.
Seit 2013 werden alle Daten, die Arbeitgeber für den monatlichen Lohnsteuerabzug benötigt und die bisher auf der Lohnsteuerkarte aus Pappe enthalten waren, in einer Datenbank der Finanzverwaltung für den Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt. Diese Daten werden als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet:
- Lohnsteuerklasse,
- Faktor bei Steuerklasse IV,
- Familienstand,
- Religionszugehörigkeit,
- Religionszugehörigkeit des Ehegatten,
- Zahl der Kinderfreibeträge,
- Pauschbetrag für Behinderte / Hinterbliebene,
- Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen),
- Frei- und Hinzurechnungsbetrag bei Geringverdienern.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
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