Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach Ihrem Wohnort. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben (z. B. bei doppelter Haushaltsführung), ist bei Verheirateten der Wohnort maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Bei Ledigen ist der Wohnort maßgebend, an dem dieser sich vorwiegend aufhält. Das kann auch eine bescheidene Unterkunft sein, z. B. ein möbliertes Zimmer während der Zeit einer auswärtigen Beschäftigung oder Ausbildung.
Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d.h. wenn Sie während des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.
Sollten Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, ist das Finanzamt zuständig, welches zuerst mit dem Steuerfall befasst war. Es ist also ausschlaggebend, welcher der Ehepartner zuerst seine Steuererklärung abgegeben hat. Lediglich bei der Einzelveranlagung ist das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz des Ehegatten zuständig.
(2017): Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?
Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer.
Was ist die Steuernummer?
Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und ist einem Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet. Eine Person kann mehrere Steuernummern in seinem Leben haben. Wer beispielsweise umzieht und dadurch in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes gehört, wer heiratet oder eine Selbständigkeit anmeldet, erhält eine neue Steuernummer.
Früher richteten sich die Steuernummern an länderbezogenen Codes aus und bestanden je nach Bundesland aus zehn oder elf Ziffern. Im Laufe der Einführung des so genannten ELSTER-Verfahrens (ELektronische STeuerERklärung) wurde das Standardschema der Steuernummer jedoch bundesweit vereinheitlicht und hat nun 13 Ziffern.
Wo finde ich die Steuernummer?
Nach Einreichen der ersten Einkommensteuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wird die Nummer durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Sie kann aber auch eigeninitiativ beantragt werden. Auf dem Einkommensteuerbescheid ist die Steuernummer links oben zu finden.
Wofür brauche ich die Steuernummer?
Die Steuernummer ist bei der Einreichung der Steuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit, ebenso wie im Zahlungsverkehr anzugeben. Freiberufler und Gewerbetreibende müssen sie, sofern sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, in ihrer Rechnung ausweisen. Zukünftig wird die Steuernummer von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Nummern parallel.
Was ist die Steuer-Identifiktationsnummer?
Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-ID) ist seit 2008 eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist ein Leben lang gültig. Kinder erhalten sie bereits nach der Geburt.
Die Identifikationsnummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.
Seit 2016 ist die Steuer-ID auch für das Kindergeld, für die Freistellungsaufträge bei allen Bankverbindungen in Deutschland sowie für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen nötig.
(2017): Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?
In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?
Sie haben das Recht, gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Dazu müssen jedoch nach Paragraph 350 AO entsprechende Gründe vorliegen.
Diese können zum Beispiel sein:
- Für Sie wurde eine zu hohe Steuer festgesetzt.
- Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) oder Freibeträge wurden vom Finanzamt nicht anerkannt.
- Sie haben vergessen, bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
Auch anhängige Verfahren bei obersten Bundesgerichten (Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht) können unter Angabe des Aktenzeichens als Begründung für einen Einspruch mit Ruhenlassen genannt werden, sofern deren Sachverhalt den eigenen Steuerfall betrifft. So kann man mitprofitieren, wenn in einem so genannten Musterverfahren positiv für den Kläger entschieden wird.
Für Ihren Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid bestandskräftig.
(2017): In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?
Wie muss mein Einspruch aussehen?
Wenn Sie festgestellt haben, wo in Ihrem Einkommensteuerbescheid der Fehler liegt, sollten Sie so schnell wie möglich Einspruch erheben. Nach Bekanntgabe des Steuerbescheids bleibt nur ein Monat Zeit dafür. Diese Frist beginnt am dritten Tag nach dem Ausstellungsdatum. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am darauf folgenden Werktag.
Falls Sie unverschuldet, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub, die Frist versäumt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Einspruchsfrist verlängern.
Gehen Sie bei Ihrem Einspruch folgendermaßen vor: Übermitteln Sie Ihren Einspruch auf jeden Fall schriftlich an das zuständige Finanzamt. Es muss im Anschreiben eindeutig zu ersehen sein, dass Sie den Einspruch einlegen. Schreiben Sie eindeutig, gegen was Sie in Ihrem Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch eine Begründung sollte der Einspruch enthalten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten sollten die Eheleute immer gemeinsam Einspruch einlegen. Verfasst ein Ehegatte allein das Einspruchsschreiben, sollte er zum Ausdruck bringen, dass er diesen gleichzeitig auch im Namen seines Ehegatten eingelegt hat.
Trotz Ihres Einspruchs müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Steuerschuld begleichen, falls Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten haben. Diese müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist entrichten.
Wer sich weigert, seine Steuerschuld zu begleichen, muss mit einem Säumniszuschlag durch das Finanzamt rechnen. Ansonsten gilt es, mit dem Einspruch gleich eine "Aussetzung der Vollziehung" zu beantragen. Davon aber ist grundsätzlich abzuraten, denn das kann teuer werden. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist immer kostenlos. Erst, wenn man mit dem nächsten Bescheid auch nicht zufrieden ist und dagegen vor Gericht zieht, entstehen Kosten.
(2017): Wie muss mein Einspruch aussehen?