(2019)
Wie kann ich Beiträge und Renten der Lebensversicherung absetzen?
Die Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als solche von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich um einen Altvertrag handelt, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Sie werden allerdings nur dann berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner) bzw. 2.800 Euro (Selbständige) noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Die gezahlten Beiträge zu einer Kapital- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sind seit 2004 nur zu 88 Prozent absetzbar. Ist bei der Rentenversicherung das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen, sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar.
Allerdings ist die Summe der Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden kann, sehr kompliziert zu berechnen und vor allem begrenzt. Häufig ist der verbleibende Abzugsspielraum beim Höchstbetrag schon durch die Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft. Beiträge, die darüber liegen, können so nicht mehr geltend gemacht werden.
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