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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2017) Wie werden Gemeinschaftsräume behandelt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie werden Gemeinschaftsräume behandelt?

Gemeinschaftsräume (z. B. Flur, Bad) in einer untervermieteten Wohnung, die von Übernachtungsgästen mitgenutzt werden können, dürfen hingegen nicht allein nach dem Wohnflächenverhältnis in die Berechnung einfließen.

Der Wohnflächenanteil dieser Räume muss zusätzlich noch auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Bewohner aufgeteilt werden.

Beispiel: Die Gemeinschaftsräume nehmen in einer 100-qm-Wohnung  zusammen 30 qm ein und in der Wohnung lebt neben der Vermieterin, ihr Tochter und der Untermieter. In diesem Fall dürfen 10% (30qm / 100 qm / 3 Personen) des Ausgaben für Gemeinschaftsräume geltend gemacht werden.

 

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