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(2017) Wie wird der tatsächliche Km-Kostensatz ermittelt?

Bestimmte berufliche Fahrten sind mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je Fahrt-km) absetzbar. Stattdessen können Sie auch den tatsächlichen Km-Kostensatz ermitteln und geltend machen.

Den Kilometer-Kostensatz für Ihren Pkw erhalten Sie wie folgt:

  1. Ermitteln Sie zunächst die Gesamtkosten des Fahrzeugs für einen Zeitraum von 12 Monaten. Das kann das Kalenderjahr oder auch ein beliebiger 12-Monats-Zeitraum sein. Sammeln Sie hierzu alle Belege. Die Anschaffungskosten des Pkw werden linear über 6 Jahre verteilt. Nicht zu den Gesamtkosten gehören Parkgebühren, Fährkosten und Mautgebühren sowie ab 2011 auch Unfallkosten aufgrund eines Verkehrsunfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs von mehr als 1.000 Euro. Diese Aufwendungen sind in vollem Umfang bei der jeweiligen dienstlichen Fahrt absetzbar.
  2. Ermitteln Sie die Gesamtfahrleistung in dem 12-Monatszeitraum. Dies ist am einfachsten möglich, wenn Sie die Kilometerstände Ihres Tachos zu Beginn und am Ende des 12-Monats-Zeitraums miteinander vergleichen.
  3. Dividieren Sie die Gesamtkosten durch die Gesamtfahrleistung. Mit dem so ermittelten Km-Kostensatz bewerten Sie die dienstlich gefahrenen Kilometer und machen das Ergebnis als Werbungskosten geltend. Den Km-Kostensatz können Sie auch in den Folgejahren so lange ansetzen, wie sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Es ist leider nicht möglich, einfach die vom ADAC berechneten Kostensätze für Ihren Fahrzeugtyp zugrunde zu legen. Diese Werte erkennt das Finanzamt nicht an.

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