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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2019) Kann ich hier auch Unterhaltsleistungen für meine Kinder geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Kann ich Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder geltend machen?

Wenn Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Ihr volljähriges Kind haben, können Sie in den betreffenden Monaten auch Ihre Unterhaltsleistungen für Ihr bedürftiges Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag im Jahre 2019 beträgt 9.168 Euro (2020: 9.408 Euro).

Bewertungen des Textes: Kann ich hier auch Unterhaltsleistungen für meine Kinder geltend machen?

         

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FOCUS Money 02/2023

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