(2021)
Was sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung kultureller Zwecke?
Leisten Sie Spenden oder Mitgliedsbeiträge an Organisationen zur Förderung kultureller Zwecke, können Sie diese von der Steuer absetzen. Absetzbar sind Ihre Spenden, wenn sie an Organisationen oder Vereine gehen, die kulturelle Einrichtungen fördern, sowie an deren Fördervereine, z. B. an Theater, Museen, Musikschulen.
Dagegen können Sie keine Mitgliedsbeiträge absetzen, die Sie an Vereine und Einrichtungen zahlen, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen.
Dazu zählen Gesang-, Musik-, Theatervereine, Vereine der Heimatpflege und Heimatkunde, der Tierzucht und Pflanzenzucht, Vereine, die traditionelles Brauchtum pflegen einschließlich Karneval, Fastnacht und Fasching sowie Amateurfunker, Modellflug- und Hundesportvereine.
Tipp
Aktuell hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, auch für gezahlte Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen und der Spender dafür eine Steuerermäßigung bekommt (FG Köln vom 25.2.2021, 10 K 1622/18, Revision anhängig unter X R 7/21).