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Sonderausgaben

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonderausgaben



Wann sind Ausbildungskosten Sonderausgaben und wann Werbungskosten?

Zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten wird wie folgt unterschieden:

(1) Ausbildungskosten sind nur die Aufwendungen für die erste berufliche Ausbildung und für ein Erststudium als Erstausbildung. Diese Kosten können Sie als Sonderausgaben absetzen, allerdings nur begrenzt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro.

(2) Fortbildungskosten sind Kosten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach der ersten beruflichen Ausbildung oder nach dem Abschluss des ersten Studiums getätigt werden. Das betrifft auch eine Umschulung zu einem anderen Beruf, Bildungsmaßnahmen im ausgeübten Beruf, Weiterbildungen im nicht ausgeübten Beruf oder ein Zweitstudium. Solche Kosten können Sie komplett als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist jedoch, dass die Ausgaben in Zusammenhang mit dem Beruf stehen und Sie die Fortbildung nutzen wollen, um Einkünfte zu erzielen.

(3) Erst- oder Zweitstudium? Die Kosten für das Erststudium können Sie als Sonderausgaben nur begrenzt absetzen. Beim Zweitstudium sind die Kosten hingegen immer als Werbungskosten voll absetzbar - vorausgesetzt, es sollen auch Einkünfte erzielt werden. Das Zweit-Studium darf also nicht als Hobby betrieben werden, wie es z.B. manche Rentner machen.

Sie können Sonderausgaben nur im Jahr der Zahlung ansetzen. Wenn Sie also ein Student ohne zu versteuerndes Einkommen sind, haben Sie gar nichts von einem Sonderausgabenabzug. Machen Sie die Ausbildungskosten hingegen als Werbungskosten geltend, können Sie diesen finanziellen Verlust als Verlustvortrag in Ihr erstes Berufsjahr hinüberziehen, in dem Sie Einkommen erzielen. Sie müssen Ihre Aufwendungen dann als vorweggenommene Werbungskosten gelten machen.

Beispiel

Herr A und Frau B sind Studenten. Herr A hat bereits ein Studium abgeschlossen, Frau B nicht. Beide haben im betreffenden Jahr kein zu versteuerndes Einkommen, jedoch 4.500 Euro an Ausbildungskosten. Im Folgejahr haben beide eine ähnlich bezahlte Arbeitsstelle.

Da Frau B ein Erststudium absolviert hat, kann sie die Kosten hierfür nur in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Sonderausgaben geltend machen. Ohne zu versteuerndes Einkommen in dem Jahr, hat sie jedoch keinen Steuervorteil.

Herr A hat ein Zweitstudium absolviert. Er kann die Ausbildungskosten in einer Steuererklärung für das betreffende Jahr als Werbungskosten angeben und erzielt damit einen Verlust. Diesen Verlust kann er auch noch in dem Jahr nach seinem Studium geltend machen, in dem er über ein zu versteuerndes Einkommen verfügt.

Im ersten Jahr nach dem Studium zahlt Herr A somit, bei gleichem Arbeitslohn, weniger Steuern als Frau B.

(2021): Wann sind Ausbildungskosten Sonderausgaben und wann Werbungskosten?



Wann bekomme ich für ein volljähriges Kind noch Kindergeld und den Kinderfreibetrag?

Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, erhalten Sie in jedem Fall Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge (Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Für volljährige Kinder besteht der Anspruch weiter, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert und die Altershöchstgrenze von 25 Jahren noch nicht erreicht hat.

Bei einem Kind, das wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, besteht Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Ansonsten gibt es Kindergeld für volljährige Kinder nur, sofern sie sich in einer Ausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst leisten. Das kann eine betriebliche Ausbildung sein, aber auch ein Studium oder beispielsweise der Besuch eines Kollegs, einer Berufsfachschule oder Fachoberschule. Muss das Kind seine Ausbildung wegen Krankheit oder Mutterschaft vorübergehend unterbrechen, besteht der Kindergeldanspruch weiter.

Das gleiche gilt für eine viermonatige Übergangsfrist zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, gegebenenfalls auch länger, wenn sich das Kind zunächst vergeblich um eine Ausbildung bemüht. Für arbeitslos gemeldete Kinder kann es bis zum 21. Geburtstag Kindergeld geben, auch wenn diese einem Minijob (bis 450 Euro) nachgehen.

Seit dem 1.1.2012 wird auf die Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet. Das bedeutet, dass bei volljährigen Kindern deren Einkommen völlig unbeachtlich ist. Jetzt prüfen die Familienkassen und Finanzämter nicht mehr, welche Einkünfte und Bezüge das Kind in welcher Höhe erzielt hat, sondern ob es sich bei der Berufsausbildung um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Im Fall der Zweitausbildung wird dann weiter geprüft, ob und in welchem Umfang nebenbei eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Kinder während einer zweiten Berufsausbildung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie

  • keiner oder einer Erwerbstätigkeit von höchstens 20 Wochenstunden nachgehen,
  • die Zweitausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses absolvieren,
  • allenfalls eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben oder lediglich eine kurzfristige Beschäftigung (Aushilfsjob) wahrnehmen.

(2021): Wann bekomme ich für ein volljähriges Kind noch Kindergeld und den Kinderfreibetrag?



Wann kann ich Kirchensteuern als Sonderausgaben absetzen?

Sind Sie Mitglied einer Kirche, können Sie die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzen. Auch vorausbezahlte oder nachbezahlte Kirchensteuer können steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, die keine Kirchensteuer erhebt, können Sie Zahlungen an diese „wie Kirchensteuern“ absetzen – also je nach Bundesland 8 bzw. 9 Prozent der Einkommenssteuer. Dazu muss die Kirche jedoch in mindestens einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sein. Hierbei ist eine Empfangsbestätigung notwendig. Beispiele solcher Religionsgemeinschaften sind die Neuapostolische Kirche, die evangelisch-freikirchlichen Gemeinden, die Griechisch-Orthodoxe Metropolie, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, die Bischöfliche Methodistenkirche, die Heilsarmee und die Zeugen Jehovas.

Zahlungen, die höher sind als die entsprechende Kirchensteuer, können Sie als Spenden für kirchliche Zwecke geltend machen.

Nach neuem Recht werden auch Kirchensteuerzahlungen an Religionsgemeinschaften in einem EU-/EWR-Staat als Sonderausgaben anerkannt.

Ist die Religionsgemeinschaft nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, können Sie Ihre Beiträge bis in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Spenden zur "Förderung religiöser Zwecke" absetzen. Diese Angaben müssen Sie im Bereich „Spenden“ machen. Das gilt beispielsweise für die altbuddhistische Gemeinde.

Die Scientology-Church ist keine Religionsgemeinschaft.

(2021): Wann kann ich Kirchensteuern als Sonderausgaben absetzen?



Was kann ich als Spenden und Mitgliedsbeiträge absetzen?

Steuerlich absetzen können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Dazu zählen

  • Gemeinnützige Zwecke
  • Mildtätige Zwecke (z.B. Behindertenwerkstätten, Mahlzeitendienste oder Drogenberatungsstellen)
  • Kirchliche Zwecke
  • Politische Parteien
  • Unabhängige Wählervereinigungen
  • Gemeinnützige Vereine und Organisationen
  • öffentliche Dienststellen im Inland: z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute, Behörden, Schulen, staatliche Museen, staatliche Krankenhäuser
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts im Inland: z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen, Länder und Bund sowie die Kirchen

Dagegen sind Spenden für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins nicht absetzbar. Spenden Sie beispielsweise die Getränke für das Vereinsfest, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung nicht eintragen.

Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, müssen diese ohne Gegenleistung erbracht werden. Sie können dabei nicht nur Geldspenden absetzen. Als steuerlich relevant gelten auch Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.

(2021): Was kann ich als Spenden und Mitgliedsbeiträge absetzen?



Was kann ich als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung geltend machen?

Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die ausnahmsweise steuerlich begünstigt werden. Die Sonderausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, werden in zwei Gruppen aufgeteilt: In die Vorsorgeaufwendungen und die anderen Sonderausgaben.

Die anderen Sonderausgaben, auf die sich diese Eingabeseite bezieht, berücksichtigt das Finanzamt automatisch mit dem Sonderausgaben-Pauschbetrag. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig angesetzt. Ein Überschreiten ist daher relativ einfach. Dazu zählen insbesondere gezahlte Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten.

Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung, ferner zur privaten Altersvorsorge und außerdem Beiträge zu bestimmten privaten Versicherungen, wie z.B. private Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Wichtig

Für Vorsorgeaufwendungen gilt der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht. Diese gehören nicht zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sondern sind nur bis zu einem Höchstbetrag abziehbar.

Der zweite Teil der Sonderausgaben, die Vorsorgeaufwendungen, gliedern sich in die Altersvorsorgeaufwendungen, die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung und die anderen Versicherungen. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer privaten Rürup-Rente (kapitalgedeckte Altersvorsorge).

Zu den anderen Versicherungen gehören Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen (die über die Basisabsicherung hinausgehen), zur Arbeitslosenversicherung, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu Risikolebensversicherungen, zu Berufsunfähigkeitsversicherungen, ferner zu Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen worden sind.

Die Vorsorgeaufwendungen geben Sie bitte im Bereich „Vorsorgeaufwendungen“ unserer Steuererklärung an.

(2021): Was kann ich als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung geltend machen?



Was sind Dauernde Lasten?

Dauernde Lasten sind Versorgungsleistungen, die ein Steuerpflichtiger einer anderen Person gegenüber auf Dauer und aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung erbringt. Es handelt sich dabei um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, deren Laufzeit im Falle einer Versorgungsleistung an die Lebensdauer einer oder mehrerer Personen gebunden ist. Dauernde Lasten müssen für wenigstens zehn Jahre erbracht werden.

Im Gegensatz zu Rentenverpflichtungen können dauernde Lasten jederzeit angepasst werden. Sie sind also in ihrer Höhe veränderbar und hängen von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Zahlers und des Empfängers ab. Das kann z.B. der Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Vertragsparteien ändern.

Dauerhafte Lasten können in Geld oder in Sachwerten zu tragen sein. Ein Beispiel für die Sachwerte sind die geborenen Dauernden Lasten. Hierunter fällt beispielsweise die Verpflichtung der Verköstigung einer Person.

Abgekürzte dauernde Lasten können auch dann vereinbart werden, wenn diese entweder mit dem Tod der Person oder aber spätestens nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes enden.

Vorsicht!

Seit 2008 wird steuerlich nicht mehr zwischen dauernden Lasten und Renten unterschieden. Nunmehr stellen die Versorgungsleistungen stets "Dauernde Lasten" dar. Dadurch kann auf die bei Leibrenten bislang erforderliche Ermittlung des Ertragsanteils verzichtet werden.

(2021): Was sind Dauernde Lasten?


Feldhilfen

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, wählen Sie hier Ja.

In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an

  • gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen,
  • politische Parteien,
  • unabhängige Wählervereinigungen,
  • Stiftungen.

Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitorientierte Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Haben Sie jemandem eine Rente bezahlt, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung berücksichtigt wurde?

Wenn Sie einer Person eine Rente bezahlt haben, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung berücksichtigt wurde, können Sie diese hier erfassen.

Renten werden in gleichbleibenden Beträgen gezahlt, d.h. eine regelmäßige monatliche Zahlung in gleichbleibender Höhe.

Hauptanwendungsfall ist eine Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei übertragen in der Regel die Eltern zu Lebzeiten Vermögen (z.B. Unternehmensanteile) auf ihre Kinder. Die Kinder verpflichten sich im Gegenzug lebenslang eine monatliche Rente an die Eltern zu zahlen.

Was ist eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung?

Die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung muss erstellt werden, wenn Einkünfte von mehreren Personen gemeinsam erzielt werden. Das ist z.B. der Fall bei einer Grundstücksgemeinschaft, Erbengemeinschaft oder in der Rechtsform einer Personengesellschaft.

Die Erklärung nennt sich im einträglichen Amtsdeutsch "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung".

Berufsausbildung des Steuerpflichtigen

Die Ausgaben für eine Berufsausbildung können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Das heißt, diese Kosten mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit natürlich auch Ihre Steuerlast.

Maßgebend ist hier eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium als erste Berufsausbildung. Weitere Bildungsmaßnahmen nach dem ersten Berufsausbildungsabschluss sind Fortbildungskosten und damit als Werbungskosten absetzbar.

Wichtig: Geht es bei einer Ausbildung oder einer Fortbildung lediglich um Allgemeinbildung oder ein Hobby (z.B. VHS-Kurse) ohne erkennbare Absicht, später eine Erwerbstätigkeit in diesem Bereich auszuüben, können die Kosten nicht abgesetzt werden. Solche Kosten sind als "Liebhaberei" bzw. als "Privatangelegenheit" nicht steuerlich abzugsfähig.

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner

Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können Sie entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Gerade bei höheren Unterhaltszahlungen empfiehlt sich der Abzug als Sonderausgaben, da die maximale Steuerersparnis höher ausfallen kann. Der Unterhaltspflichtige kann bis zu 13.805 Euro p.a. zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (die für Absicherung des Unterhaltsempfängers) absetzen. Jedoch muss der Empfänger seine Zustimmung geben und die Einnahme voll versteuern.

Wichtig: Die Entscheidung gilt dann für Ihre gesamte Unterhaltsleistung, das heißt, Sie können nicht einen Teil als Sonderausgaben und den anderen Teil als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen. Welche Entscheidung besser ist, hängt vom Einzelfall ab.

Hatten Sie gegenüber anderen Personen Rentenverpflichtungen oder dauernde Lasten?

Wählen Sie Ja, wenn Sie einer dritten Person aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung eine regelmäßige monatliche Rente bezahlen, die beim Zahlungsempfänger eine Versorgungsleistung darstellt.

Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Übertragung

  • eines Mitunternehmeranteils stehen,
  • eines Betriebs oder Teilbetriebs stehen oder
  • eines mindestens 50%igen GmbH-Anteils stehen, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt.

Wichtig: Die Absetzbarkeit von Renten und dauernden Lasten hängt vom Datum des Vertrages ab. Seit 2008 ist die Unterscheidung zwischen dauernden Lasten und Renten entfallen. Versorgungsleistungen sind jetzt stets "Dauernde Lasten". Dadurch kann auf die bei Leibrenten bislang erforderliche Ermittlung des Ertragsanteils verzichtet werden. Das bedeutet:

  • Der Zahlende darf die Versorgungsleistungen in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG).
  • Der Empfänger der Rente muss die erhaltenen Versorgungsleistungen in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG).
Mussten Sie jemandem eine Rente zahlen?

Wählen Sie Ja, wenn Sie einer dritten Person eine Rente zahlen müssen und der zugrunde liegende Vertrag vor dem 1.1. 2008 geschlossen wurde.

Renten werden in gleichbleibenden Beträgen gezahlt, d.h. eine regelmäßige monatliche Zahlung in gleichbleibender Höhe.

Hauptanwendungsfall ist eine Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei übertragen in der Regel die Eltern zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder. Die Kinder verpflichten sich im Gegenzug lebenslang, eine monatliche Rente an die Eltern zu zahlen.

Wichtig: Die Absetzbarkeit als Rente hängt vom Datum des Vertrages ab. Bis zum 1.1. 2008 wurde zwischen dauernden Lasten und Renten unterschieden. Seit 2008 sind Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge stets "Dauernde Lasten".

Haben Sie jemandem Geld als dauernde Last gezahlt?

Wählen Sie Ja, wenn Sie einer dritten Person Zahlungen in Form einer dauernden Last gezahlt haben.

Dauernde Lasten sind regelmäßige monatliche Zahlungen, die jederzeit in der Höhe angepasst werden können, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Vertragsparteien ändern. Die Höhe der Zahlung kann sich z.B. nach dem Gewinn des übertragenen Unternehmens richten.

Hauptanwendungsfall ist eine Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei übertragen in der Regel die Eltern zu Lebzeiten Vermögen (z.B. Unternehmensanteile) auf ihre Kinder. Die Kinder verpflichten sich im Gegenzug lebenslang eine monatliche Rente an die Eltern zu zahlen.

Wichtig: Die Absetzbarkeit von dauernden Lasten hängt vom Datum des Vertrages ab. Seit dem 1.1. 2008 ist die Unterscheidung zwischen dauernden Lasten und Renten entfallen. Versorgungsleistungen sind jetzt stets "Dauernde Lasten". Dadurch kann auf die bei Leibrenten bislang erforderliche Ermittlung des Ertragsanteils verzichtet werden. Das bedeutet:

  • Der Übernehmer darf die Versorgungsleistungen in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG).
  • Der Übergeber muss die Versorgungsleistungen in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG).
Dauernde Lasten bei gesonderter und einheitlicher Feststellung

Wenn Ihnen dauernde Lasten entstanden sind, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung berücksichtigt wurden, können Sie diese hier erfassen.

Dauernde Lasten sind regelmäßige monatliche Zahlungen, die jederzeit in der Höhe angepasst werden können, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Vertragsparteien ändern. Die Höhe der Zahlung kann sich z.B. nach dem Gewinn des übertragenen Unternehmens richten.

Hauptanwendungsfall ist eine Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei übertragen in der Regel die Eltern zu Lebzeiten Vermögen (z.B. Unternehmensanteile) auf ihre Kinder. Die Kinder verpflichten sich im Gegenzug lebenslang eine monatliche Rente an die Eltern zu zahlen.

Was ist eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung?

Die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung muss erstellt werden, wenn Einkünfte von mehreren Personen gemeinsam erzielt werden. Das ist z.B. der Fall bei einer Grundstücksgemeinschaft, Erbengemeinschaft oder in der Rechtsform einer Personengesellschaft.

Die Erklärung nennt sich im einträglichen Amtsdeutsch "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung".

Ausgleichszahlungen

Wählen Sie Ja, wenn Sie Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten geleistet haben.

Ausgleichszahlungen können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen tragen Sie bitte auf den nachfolgenden Seiten ein.

Seit 2015 sind nicht nur "Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs" als Sonderausgaben absetzbar, sondern auch "Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs" gemäß § 23 VersAusglG.

Der Ausgleichsberechtigte muss die Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern. Nun wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG).

Wichtig: Machen Sie erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, fügen Sie bitte eine Kopie des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung bei.

Ausgleichsleistungen

Wählen Sie Ja, wenn Sie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs geleistet haben.

Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung beim Empfänger.

Es wird kein Unterschied gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.

Haben Sie den geschiedenen Partner Geld gezahlt?

Wenn Sie geschieden sind oder dauernd getrennt leben, können Zahlungsverpflichtungen an den (ehemaligen) Ehepartner entstehen.

Neben regelmäßigen Unterhaltsleistungen müssen in bestimmten Fällen Zahlungen für den Versorgungsausgleich oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs geleistet werden.


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