Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2021) Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?

Jein Für die Betreuung einer pflegebedürftigen Person in Ihrem Haushalt können Sie 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro, geltend machen (§ 35a EStg). Steuerlich absetzen können Sie die Pflegekosten, wenn es sich bei der zu pflegenden Person um Sie selbst oder Ihren Ehegatten handelt. Früher ließ die Finanzverwaltung den Kostenabzug auch für die Pflege von Vater und Mutter zu, selbst wenn diese nicht zu Ihrem Haushalt gehörten. Dies hat der BFH jedoch abgelehnt (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).

Begünstigt sind Dienstleistungen zur Grundpflege, d.h. zur unmittelbaren Pflege am Menschen (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) oder zur Betreuung. Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn die Pflege und Betreuung im Haushalt der pflegenden oder der gepflegten Person durchgeführt wird. Dies kann auch ein Haushalt in einem Wohnstift oder Altenheim sein. Die Steuervergünstigung ist haushaltsbezogen. Werden also zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt betreut, gibt's die Steuervergünstigung nur einmal. Zu den Pflege- und Betreuungsleistungen gehören ausnahmsweise auch personenbezogene Dienstleistungen, sofern diese im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgeführt sind, z. B. Friseur, Kosmetik, Maniküre, Fußpflege.

Tipp

Je nach Höhe Ihrer Kosten kann es sinnvoll sein, auf den Pflegepauschbetrag zu verzichten. Das lohnt sich immer, wenn 20 Prozent Ihrer Ausgaben für die Pflege diesen Pauschbetrag übersteigen. So können Sie gegebenenfalls bis zu 4.000 Euro der Pflegekosten direkt von der Steuerschuld absetzen.

Aktuell hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ebenfalls mit der Übernahme von Pflegekosten für einen Elternteil befasst. Danach gilt: § 35a EStG begünstigt - wenn überhaupt - nur Aufwendungen für die ambulante Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen (also des Betreuenden), nicht aber für die ambulante Pflege von Angehörigen in deren Haushalt (Urteil vom 11.12.2019, 3 K 3210/19). ABER: Es wurde explizit die Revision zugelassen, die zwischenzeitlich auch vorliegt (Az. VI R 2/20). Der BFH wird sich mit der Thematik der Übernahme von Pflegekosten also erneut befassen müssen.

Ab 2021 wird der Pflege-Pauschbetrag für häusliche Pflege beim Pflegegrad 4 oder 5 verdoppelt und ein Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 neu eingeführt. Der Pauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro

 

Tipp

Wir empfehlen, entsprechende Kosten für die ambulante Pflege der Eltern zunächst geltend zu machen und gegen ablehnende Bescheide Einspruch einzulegen. Beantragen Sie ein Ruhen Ihres eigenen Verfahrens, bis die obersten Finanzrichter in dem aktuellen Verfahren entschieden haben. Unabhängig davon sollte geprüft werden, ob die Kosten - wenn schon nicht als haushaltsnahe Dienstleistung - so doch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Die entstandenen Aufwendungen können Sie allerdings nur insoweit absetzen, als der Pflegebedürftige die Pflegekosten nicht selbst tragen kann.

Bewertungen des Textes: Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?

         

4.29 von 5
Anzahl an Bewertungen: 7

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt