Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2021) Arbeiten in Werkstatt des Handwerksbetriebs sind nicht begünstigt.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Arbeiten in Werkstatt des Handwerksbetriebs sind nicht begünstigt.

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro, im Jahr von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und solche nur an und in der selbst genutzten Wohnung. Nicht ganz geklärt war lange Zeit die Frage, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof die Frage entschieden: Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt (BFH-Urteile vom 13.5.2020, VI R 4/18 und VI R 7/18).

Nach Auffassung des BFH sind Leistungen, die außerhalb des Haushalts erbracht werden, nicht begünstigt, auch wenn sie für den Haushalt erbracht werden. Insoweit kommt es auf die tatsächliche Erbringung der Leistung an. Eine Handwerkerleistung, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht wird, weist keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf, für den sie erbracht wird, sondern lediglich einen funktionalen. Ob der Leistungserfolg im Haushalt erzielt wird, ist daher grundsätzlich unerheblich. Die räumlich-funktionale Verbindung zum Haushalt kann nicht allein dadurch begründet werden, dass sich die Handwerkerleistung auf einen Haushaltsgegenstand bezieht.

Im ersten Fall ging es um die Reparatur eines Hoftores, das vom Tischler ausgebaut, in seiner Werkstatt instand gesetzt und anschließend wieder eingebaut worden war. Eine Steuerermäßigung für die Reparatur des Hoftores kommt nur insoweit in Betracht, als der Tischler die Arbeiten auf dem Grundstück und nicht in seiner Werkstatt erbracht hat (VI R 4/18).

Im zweiten Fall ging es um die Anfertigung, Verzinkung, Lieferung und Montage einer Tür (Werkstatt- und Montagearbeiten). Für die Anfertigung und Verzinkung der Tür in der Werkstatt gibt's keine Steuervergünstigung, sondern nur anteilig für die Montagearbeiten im Haushalt (VI R 7/18).

 

Tipp

Achten Sie darauf, dass die Lohnkosten für die Leistung (Montage) vor Ort in der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, kann der Arbeitslohn im Schätzungswege aufgeteilt werden. Nach Auffassung des BFH ist "eine Aufteilung der Arbeitskosten in einen nicht begünstigten 'Werkstattlohn' und in einen begünstigten 'vor-Ort-Lohn' tatsächlich möglich. Eine solche Aufteilung widerspricht auch nicht dem gesetzgeberischen Willen, Schwarzarbeit zu bekämpfen" (VI R 4/18, VI R 7/18).

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

Bewertungen des Textes: Arbeiten in Werkstatt des Handwerksbetriebs sind nicht begünstigt.

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 1

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt