Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2021) Steuerbonus auch für den Schlüsseldienst?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Steuerbonus auch für den Schlüsseldienst?

Die Haustür fällt hinter einem ins Schloss - und man steht plötzlich ohne Schlüssel vor der Wohnung. Da muss ein Schlüsseldienst her. Unseriöse Firmen nutzen die Notsituation schamlos aus und verlangen horrende Beträge. Die Frage ist, ob wenigstens das Finanzamt etwas Linderung verschafft. Handelt es sich hierbei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar sind (§ 35a Abs. 2 EStG)?

Aktuell teilt die Bundesregierung - vertreten durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Meister - mit, dass Aufwendungen für einen Schlüsseldienst zur Öffnung der Wohnungstür als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt sein können. Dies "hänge von der im konkreten Einzelfall erbrachten Leistung ab. Der Begriff 'im Haushalt' sei hierbei räumlich-funktional auszulegen" (BT-Drucksache 18/11220 vom 17.2.2017, Frage 19). Die Frage war klar und simpel, die Antwort aber ist unklar und verschwurbelt. Unstrittig ist doch, dass die Leistung des Schlüsseldienstes konkret im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht wird, der durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt wird. Und davon wird auch die Haustür bzw. die Wohnungstür erfasst.

Nie Cash bezahlen

Es wäre nützlicher gewesen, wenn Dr. Meister auf ein Problem hingewiesen hätte: Die Steuervergünstigung gibt's nur, wenn eine Rechnung ausgestellt und diese mittels Banküberweisung beglichen wird. Soweit die Theorie. Doch in der Praxis wollen die Schlüsseldienste meist sofort Geld sehen, und zwar möglichst cash. Da kann man sogar glücklich sein, wenn der Schlüsselmann den Betrag wenigstens quittiert (aber Barquittungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert!). Besser ist es, hartnäckig zu sein und auf Banküberweisung zu bestehen. Sie können dem Schlüsselmann aber auch eine sofortige Überweisung mittels Online-Banking anbieten - wenn Sie wieder in der Wohnung sind.

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt