Kategorie: Außergewöhnliche Belastungen
Abzug von Ehescheidungskosten
Das Finanzamt hat die Prozesskosten für die Scheidung und den Versorgungsausgleich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein und verweisen auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren.
Änderung der Aufteilung außergewöhnlicher Belastungen
Sie haben die getrennte Veranlagung gewählt und wollen außergewöhnliche Belastungen nicht hälftig aufteilen? Mit diesem Schreiben beantragen Sie eine abweichende Aufteilung.
Behinderungsbedingte Kosten Kind
Das Finanzamt hat behinderungsbedingte Kosten für Ihr Kind nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtig, weil der Behinderten-Pauschbetrag auf Sie übertragen wurde? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid ein.
Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags beim Unterhalt
Sie leben mit Ihrem nichtehelichen Lebenspartner in einer Haushaltsgemeinschaft und haben Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt. Das Finanzamt hat Ihr Nettoeinkommen nicht um einen gebildeten Investitionsabzugsbetrag erhöht und daher Unterhaltsaufwendungen nicht bzw. nicht in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung anerkannt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein, wenn das Nettoeinkommen nicht korrekt berechnet wurde.
Berücksichtigung Opfergrenze bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Sie leben mit Ihrem nichtehelichen Lebenspartner in einer Haushaltsgemeinschaft? Das Finanzamt hat Ihre Unterstützungsleistungen gekürzt und die Opfergrenze angewandt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein, da laut einem BFH-Urteil in diesem Fall die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel anzusetzen ist.
Berücksichtigung Sozialversicherungsbeiträge Unterhalt
Die Sozialversicherungsbeiträge eines von Ihnen Unterstützten wurden nicht korrekt berücksichtigt? Mit diesem Schreiben legen Sie entsprechend Einspruch ein.
Ermittlung der zumutbaren Belastung
Trotz des Urteils vom Bundesfinanzhof (Az. VI R 75/14 vom 19.1.2017) hat das Finanzamt in Ihrem Steuerbescheid die zumutbare Belastung zum höheren Prozentsatz ermittelt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein, da laut dem BFH-Urteil in diesem Fall die bisherige einheitliche Ermittlung nach dem höheren Prozentsatz ist nicht mehr anzuwenden ist.
Ermittlung des Unterstützungszeitraums Bedürftige
Das Finanzamt hat die Monate, in denen Sie keine Unterstützungsleistungen gezahlt haben, in die Berechnung des Unterstützungszeitraums mit einbezogen? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein und reichen die entsprechenden Nachweise ein.
Kosten für Scheidung aus der Zeit vor 2013
Das Finanzamt hat Prozesskosten vor 2013 nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch gegen den Bescheid ein und verweisen auf ein BFH-Urteil.
Pauschbetrag behinderte Menschen
Das Finanzamt hat Ihnen den Pauschbetrag nicht gewährt, der Menschen mit Behinderung anstelle einer Steuerermäßigung zusteht? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein und beantragen die Änderung des Steuerbescheides.
Pauschbetrag Hinterbliebene
Das Finanzamt hat Ihnen den Pauschbetrag nicht gewährt, der Hinterbliebenen anstelle einer Steuerermäßigung zusteht? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein und beantragen die Änderung des Steuerbescheides.
Pauschbetrag Pflegepersonen
Das Finanzamt hat Ihnen den Pauschbetrag nicht gewährt, der Pflegenden anstelle einer Steuerermäßigung zusteht? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein und beantragen die Änderung des Steuerbescheides.