Kosten für Scheidung aus der Zeit vor 2013
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Kosten für Scheidung aus der Zeit vor 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Die Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich wurden nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Der BFH hat mit Urteil vom 15.06.2016, Az. VI R 34/14, entschieden, dass die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 geltenden Fassung abziehbar sind. Weitere Kosten für außerhalb des so genannten Zwangsverbunds durch das Familiengericht oder außergerichtlich im Zusammenhang mit der Ehescheidung getroffene Regelungen, wurden von mir nicht geltend gemacht.
Ich bitte um Änderung des Einkommensteuerbescheides.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster