Kategorie: Sonderausgaben
Anerkennung Spenden
Sie haben Spenden getätigt, die nicht in voller Höhe vom Finanzamt berücksichtigt wurden? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.
Aufwendungen eigene Berufsausbildung nicht anerkannt
Sie hatten Kosten für die eigene Berufsausbildung und die Kosten (bis zu 6.000 Euro pro Person im Jahr) wurden vom Finanzamt nicht als Sonderausgaben anerkannt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.
Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe
Sie haben Kirchensteuer gezahlt, diese wurde jedoch nicht als Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch bei Ihrem Finanzamt ein.
Beschränkung von Versicherungsbeiträgen durch Kranken- und Pflegeversicherung
Sie haben Versicherungsbeiträge bis zu 1.900 Euro (2.800 Euro bei Selbständigen) als Sonderausgabe angegeben, diese wurden aber nicht (voll) berücksichtigt, da diese Grenze bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht wurde? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch beim Finanzamt ein.
Ermittlung des Unterstützungszeitraums Ex-Ehepartner
Ihre Unterhaltszahlungen (bis 13.805 Euro) an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner wurden trotz dessen Zustimmung nicht als Sonderausgabe anerkannt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein und reichen die entsprechenden Nachweise ein.
Fahrten zur Ausbildungsstätte nach Reisekosten-Grundsätzen
Sie haben Fahrten zu Ihrer Ausbildungsstätte als Reisekosten in Ihrer Steuererklärung angesetzt? Wenn das Finanzamt nur die Entfernungspauschale berücksichtigt hat, legen Sie mit diesem Schreiben Einspruch ein.
Fehlerhafte Vorsorgeaufwendungen oder Versicherungsbeiträge
In Ihrer Einkommensteuererklärung wurden Vorsorgeaufwendungen oder Versicherungsbeiträge gar nicht oder falsch berücksichtigt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein.
Kürzung Vorwegabzug
Der Vorwegabzug wurde in der Steuerberechnung gekürzt, obwohl Sie weder aktiv tätig waren noch Sozialversicherungszuschüsse erhalten oder eine Anwartschaft auf Altersversorgung erworben haben? Mit diesem Schreiben legen Sie beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.
Nichtberücksichtigung Riester Beiträge wegen fehlender Bescheinigung
Die geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge (Riester) gemäß § 10a Absatz 1 EStG wurden nicht als Sonderausgaben abgezogen, da keine entsprechende Bescheinigung durch die Versicherungsgesellschaft vorlag? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch bei Ihrem Finanzamt ein.
Renten und Dauernde Lasten fehlerhaft berücksichtigt
Sie haben im Bereich der Sonderausgaben Aufwendungen geltend gemacht, die das Finanzamt im Steuerbescheid nicht berücksichtigt hat? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein.
Schulgeldzahlungen nicht anerkannt
Sie beziehen für Ihr Kind den Kinderfreibetrag oder Kindergeld und das Kind besucht eine Schule in freier Trägerschaft oder Privatschule? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein, wenn das Finanzamt nicht 30 % des Schulgeldes, höchstens 5.000 Euro, als Sonderausgabe anerkannt hat.
Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht berücksichtigt
Sie haben im Bereich der Sonderausgaben keine höheren Aufwendungen geltend gemacht, aber das Finanzamt hat Ihnen den Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht gewährt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein.
Sonderausgabenabzug für Riestervertrag
Ihre geleisteten Riester-Beiträge für die Altersvorsorge wurden vom Finanzamt nicht als Sonderausgaben berücksichtigt? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein.
Steuerbegünstigte Aufwendungen für schutzwürdige Kulturgüter
Sie hatten Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen von eigenen schutzwürdigen Kulturgüter im Inland, die das Finanzamt nicht anerkannt hat? Mit diesem Schreiben legen Sie Einspruch ein.
Zahlungen aus Bonusprogramm der Krankenkasse
Wurde Ihnen von Ihrer Krankenkasse ein Bonus gezahlt, weil Sie an einem Bonusprogramm teilgenommen haben? Wenn diese Zahlung von Ihren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen wurde und so Ihren Sonderausgabenabzug mindert, können Sie mit diesem Schreiben Einspruch einlegen.