Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags beim Unterhalt
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags beim Unterhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Die geltend gemachten Unterstützungsleistungen [wurden nicht / nicht in voller Höhe] anerkannt. Bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltsbetrages ist das Nettoeinkommen maßgebend. Dieses ist um den Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG zu erhöhen.
Hierzu verweise ich auf das BFH-Urteil vom 06.02.2014, VI R 34/12, BStBl II 2014, 619.
Bitte erkennen Sie die Unterstützungsleistungen in der beantragten Höhe an und ändern den Steuerbescheid entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster