Berücksichtigung Sozialversicherungsbeiträge Unterhalt
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Berücksichtigung Sozialversicherungsbeiträge Unterhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Steuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Sie haben bei der Ermittlung der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Unterhaltsleistungen die anrechenbaren Einkünfte der unterhaltenen Person nicht um die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie um die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung gekürzt.
Für die Jahre ab 2010 hat der Gesetzgeber den Bezug auf § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zwar aufgehoben. Ziel hiervon ist die Vermeidung einer Doppelberücksichtigung von Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung für den Unterstützten (Basisabsicherung), die bereits den Unterhaltshöchstbetrag erhöhen. Siehe Drucksache 168/09 vom 20.02.09 Seite 32 zu Buchstabe b (Satz 5).
Im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 2 BvR 1853/15 gegen das BFH-Urteil vom 18.06.2015 (Az. VI R 45/13) anhängige Verfassungsbeschwerde beantrage ich das Ruhen des Verfahrens gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bis zur endgültigen Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster