Berücksichtigung Opfergrenze bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Berücksichtigung Opfergrenze bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Die Unterstützungsleistungen für meinen nichtehelichen Lebenspartner wurden nicht in der beantragten Höhe anerkannt. Bei der Ermittlung wurde die Opfergrenze berücksichtigt, die in diesem Fall nicht anzuwenden ist.
Ich habe mit [NAME UNTERSTÜTZTE PERSON] im Zeitraum [ZEITRAUM] in häuslicher Gemeinschaft gelebt. In diesem Fall ist nicht die Opfergrenze anzuwenden, sondern Unterhaltsleistungen sind bis zur Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel anzusetzen. Siehe BFH, Urteils vom 17.12.09, Aktenzeichen VI R 64/08.
[Es gibt keine unterhaltsberechtigten Kinder, für die ein Mindestunterhalt zu berücksichtigen wäre.]
Bitte erkennen Sie die Unterstützungsleistungen in der beantragten Höhe an und ändern den Steuerbescheid entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster