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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was ist das Faktorverfahren in Steuerklasse IV?

Das Faktorverfahren ist eine Alternative zur Steuerklassenkombination III/V für Arbeitnehmer-Ehegatten. Dabei wählen beide Ehepartner die Steuerklasse IV, ergänzt um einen individuell berechneten Faktor. Dieses Verfahren ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, da die Besteuerung anteilig entsprechend des jeweiligen Beitrags zum Familieneinkommen erfolgt.

Antragstellung

Der Antrag auf das Faktorverfahren kann entweder formlos beim Finanzamt oder in Verbindung mit einem Antrag auf Eintragung eines Freibetrags gestellt werden. Dafür müssen die voraussichtlichen Arbeitslöhne aus den ersten Dienstverhältnissen des Steuerjahres 2024 angegeben werden.

Berechnung des Faktors

Das Finanzamt ermittelt den Faktor mit drei Dezimalstellen ohne Rundung. Die Berechnung erfolgt nach der Formel:

Faktor = voraussichtliche Einkommensteuer im Splittingverfahren („Y“) ÷ Summe der Lohnsteuer beider Ehepartner nach Steuerklasse IV („X“)

Der berechnete Faktor wird dann in die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beider Ehepartner eingetragen.

Verpflichtung zur Steuererklärung

Wie bei der Steuerklassenkombination III/V sind Ehepartner, die das Faktorverfahren nutzen, verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies dient dazu, die tatsächliche Steuerlast zu überprüfen und eventuelle Nachzahlungen oder Erstattungen zu ermitteln.

Das Faktorverfahren bietet insbesondere Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen eine gerechtere und präzisere steuerliche Berücksichtigung im Vergleich zur Kombination III/V.

Rechner
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